Schwarzseher-Quote im Kabel bleibt hoch!

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Fernbedienung
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Nach dem Ende des Nebenkostenprivilegs haben noch immer viele Kabel-TV-Nutzer keinen Vertrag mit ihrem Anbieter und „warten erst einmal ab“, bis der Bildschirm wirklich schwarz bleibt.

Seite Mitte 2024 darf das Kabelfernsehen nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet werden, sondern jeder Mieter benötigt seinen eigenen Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber. Der große Trubel rund um diese (für die Netzbetreiber) tiefgreifende Änderung hat einen immer noch großen Teil der angesprochenen Zuschauer kalt gelassen. Sie haben weder einen Vertrag abgeschlossen, noch sind sie auf einen anderen Empfangsweg wie Internet-TV oder Satellitenempfang gewechselt. Der zweiten Welle der AGF-Plattformstudie 2024 zufolge verfügen 26,6 Prozent der befragten Haushalte, die von der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs betroffen sind, zum Zeitpunkt der Befragung über keine vertraglich geregelte Lösung für ihren TV-Empfang.

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Erst mal (günstig) abwarten

Laut AGF haben entsprechende Haushalte weder einen neuen Vertrag über den Empfang von Kabelfernsehen noch über eine andere Empfangsart abgeschlossen. Über die Hälfte (55,4 %) dieser Haushalte gab an, erst einmal abwarten zu wollen, ob der TV-Empfang nach dem Stichtag wirklich nicht mehr möglich sei. Tatsächlich geben jedoch lediglich 10,3 Prozent der betroffenen Haushalte an, seit dem Stichtag 1. Juli 2024, kein Kabelfernsehen mehr empfangen zu können. Neben den 62,1 Prozent der Haushalte, die einen neuen Kabelvertrag abgeschlossen haben, verfügen damit 25,6 Prozent, die keinen neuen Vertrag mit einem Kabelanbieter abgeschlossen haben, weiterhin über Fernsehempfang via Kabel. 2,0 Prozent der Befragten machten keine Angaben zu ihrer Situation.

Nebenkostenprivileg beendet: Viele Haushalte noch ohne TV-Anbieter

Mehrheit der Haushalte hat Maßnahmen ergriffen

Die Ergebnisse der Befragungen, die zwischen dem 5.8. und 26.9.2024 durchgeführt wurden, verdeutlichen, dass die meisten Miet-Haushalte trotzdem aktiv geworden sind. Demnach haben 68,9 Prozent der betroffenen Haushalte Maßnahmen ergriffen, um ihren TV-Empfang sicherzustellen. Deutlich mehr als die Hälfte (62,1 Prozent) hat einen neuen Kabelvertrag abgeschlossen und nur 6,8 Prozent der Haushalte sind auf alternative Empfangsarten umgestiegen. Eine kleine Gruppe 4,3 Prozent waren bereits vor dem Stichtag mit einer zusätzlichen Empfangsart ausgestattet, so dass sie nicht handeln mussten.

Nebenkostenprivileg (NKP): Reaktionen der betroffenen Haushalte
Nebenkostenprivileg (NKP): Reaktionen der betroffenen Haushalte

Wer profitiert von Schwarzsehern?

Während die Kabelnetzbetreiber vor der schier unmöglichen Aufgabe stehen, die nicht zum Vertrag zu bewegenden Kunden irgendwie abzuklemmen, gibt es trotzdem Profiteure der Situation. Für die Fernsehsender wäre es ein schwerwiegender Einschnitt, wenn die vertragslosen Haushalte abgeklemmt werden, daher werden weiterhin auch für diese Kunden die Einspeisegebühren an die Kabelnetzbetreiber gezahlt. Es kann davon ausgegangen werden, dass auch noch in den kommenden Jahren die Zahl der vertragslosen Kabelhaushalte weiterhin hoch sein wird.

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11 Kommentare im Forum
  1. Nebenkostenprivileg beendet > Kabelnetzbetreiber möchten den Aufwand "für eine DVB-C Zugangs-Sperrung" nicht bezahlen. Zu wenig Personal, und bei vorhandener Reihenverdrahtung in älteren Gebäuden nur schlecht mit viel Aufwand umsetzbar, wenn nur ein Nutzer im Versorgungs-Strang weiter für DVB-C oder nur für Kabel-Internet bezahlt. Alle heutigen DVB-C Nutzer können sich über DVB-T2 informieren > Empfangs-Check, den kostenfreien Empfang auch mit einer guten Innen-Antenne testen. Wenn kostenfreier Sat-Empfang und auch DVB-T2 nicht funktioniert, TV-Programme über das Internet? Mit freundlichen Nachbarn kann man eine gemeinsame DSL / Glasfaser Router-Nutzung vereinbaren |Router z.B. im Treppenhaus, Verbindung zu mehreren Wohnungen über CAT6-Leitung / dLAN mit WiFi / WLAN| > mögliche Kostenteilung für das Internet (manchmal ist sogar ein offener WiFi-Zugang nutzbar). Die SD-Abschaltung 2025 > bleiben die Privaten SD-Programme auch via Kabel-TV weiterhin frei nutzbar?
  2. In der Praxis sieht es so aus: Man findet in der Wohnung eine Antennendose. Fernseher dran angeschlossen und Test: Alle Programme empfangbar, also kein Handlungsbedarf mehr. 99 % wollen gar nicht mehr und werden auch nichts unternehmen, wenn nur TV benötigt wird. Warum die Antennendosen in den meisten Fällen funktionieren werden, hat Discone im vorherigen Beitrag schon beschrieben.
  3. Darf man denn überhaupt noch SCHWARZseher sagen? ^^ Schwarzfahrer ist schließlich auch verpönt, weil angeblich diskriminierend.
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