Sachsen hat über Abzocker, Service-Nieten und Blender abgestimmt und einen Sieger gekürt: Das Rennen machte mit 363 von 3.173 Stimmen die Marke PŸUR der Telecolumbus AG mit Sitz in Berlin.
Die Begründungen der Verbraucher für ihre Empörung sind vielschichtig. Die Verbraucherzentrale Sachsen kennt aus ihrer Beratungspraxis viele Sorgen. Einmal hält der High-Speed-Internet-Anschluss nicht, was er verspricht. Ein anderes Mal kommen Rechnungen, die eigentlich zu einem anderen Vertrag gehören.
„Viele Kunden des diesjährigen Prellbock-Gewinners berichten von einem Ohnmachtsgefühl, weil sie nicht in der Lage sind, ihre Probleme mit dem Anbieter selbst zu lösen. In den meisten Fällen können wir helfen, aber manchmal sind auch uns die Hände gebunden“, erklärt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. Das Unternehmen steht auch bei der Nachfrage in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale seit Jahren im oberen Bereich.
Weil auch intransparente und unklare Preisangaben zum Geschäftsmodell von PŸUR zählen, wird die Verbraucherzentrale Sachsen das Unternehmen zusätzlich zum Gewinn des Prellbocks mit einer Abmahnung überraschen. Gegenstand werden Preisdarstellung und Geschäftsbedingungen auf der Internetpräsenz des Unternehmens sein. Wortwörtlich ausweglos ist die Situation für all jene Mieter, die keine alternativen Anbieter für Internet, Telefonie oder Fernsehen wählen können, weil der Vermieter einen Vertrag mit PŸUR abgeschlossen hat.
Die Beschwerden der Verbraucher in der Beratung zeigen, dass fast alle Anbieter betroffen sind und vielfältige Probleme vorliegen. „Deshalb ist die Politik in der Pflicht, diese Schieflage am Markt zu beheben“, fordert Eichhorst. „Die Marktmacht muss eingedämmt und überwacht werden, Alternativen für Mieter müssen her und die Anbieter müssen in Hinblick auf den Breitbandausbau noch stärker in die Pflicht genommen werden“, so Eichhorst weiter. Kunden müssen durch konkrete gesetzliche Regelungen geschützt werden. Das betrifft sowohl die Ansprüche bei Mängeln als auch kürzere Mindestvertragslaufzeiten oder ein Widerrufsrecht im Shop. Auch ein rechtliches Service-Minimum ist sinnvoll.
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- Prellbock2019: © Verbraucherzentrale Sachsen