ARD/ZDF-Klage „schwer nachvollziehbar“

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Thorsten Bischoff
Foto: Staatskanzlei / Oliver Dietze

Das Verfassungsgericht soll nun entscheiden, ob der Rundfunkbeitrag erhöht wird. Wie reagiert die Politik auf den Schritt, den die öffentlich-rechtlichen Sender nun gehen. Im Saarland zeigt man sich beispielsweise nicht begeistert.

Die öffentlich-rechtlichen Sender kämpfen um ihr Geld. Weiterhin ist unklar, ob eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf dann 18,94 Euro kommen wird. Diese Erhöhung hatte eine unabhängige Kommission, die KEF, empfohlen – und bleib dabei klar unter den Anmeldungen der Anstalten. Eigentlich ist der KEF-Vorschlag für die Länder bindend, nur in begründeten Ausnahmefällen können sie dagegen sein. Doch zahlreiche Länder sind dagegen, unter anderem, weil den Menschen in diesen Zeiten eine Erhöhung nicht zumutbar sei.

Ob diese Argumentation reicht? Während die Ministerpräsidenten im Dezember nochmals über den Beitrag sprechen wollten, haben ARD und ZDF nun angekündigt, vor das Verfassungsgericht zu ziehen. Das ist eine Ultima Ratio, kritisiert unter anderem von Bayerns Ministerpräsident Söder, der auf X von einem „falschen Signal“ im Zusammenhang mit einer „erzwungenen Gebührenerhöhung“ spricht. Es gehe um ein Gespür für die allgemeine Lage und die Klage lasse, so der CSU-Chef, „dieses Gespür leider vermissen“.

Klage „schwer nachvollziehbar“, heißt es aus dem Saarland

Auch Thorsten Bischoff, Staatssekretär der Landesregierung im Saarland, findet den von den Anstalten eingeschlagenen Weg nicht richtig. Im Gespräch mit DIGITAL FERNSEHEN sagt er: „Die Klage von ARD und ZDF mitten im laufenden politischen Verfahren ist schwer nachvollziehbar. Die Länder wollen bei der MPK im Dezember weiter über eine langfristige Lösung sprechen – und die Rundfunkanstalten waren im Prozess immer wieder mit einbezogen. Dass die Sender beim Bohren dicker Bretter die Geduld verlieren, droht eine politische Lösung nun weiter zu erschweren.“

Allgemein könne, so Bischoff, der Gang zum Verfassungsgericht „auf Dauer kein geeigneter Weg sein“, um die Öffentlich-Rechtlichen zukunftssicher zu machen. Für Länder wie das Saarland sei die nun angestrebte Klage zudem „besonders bitter“, findet Bischoff. Das Saarland würde seiner Ansicht nach für eine „gute Lösung“ kämpfen und klar zu Reformen und einer auskömmlichen Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen auf Basis der KEF-Empfehlung stehen. 

„Es ist bedauerlich, dass dies durch die Klage der Sender nun beeinträchtigt werden könnte. Wir haben auf der MPK in Leipzig bereits ein großes Reformpaket verabredet, das den öffentlich-rechtlichen Rundfunk moderner, digitaler und kostenbewusster macht. Darunter auch Maßnahmen, mit denen das Saarland bereits gesetzlich vorangegangen ist, wie die Begrenzung der Intendantengehälter oder moderne Führungsstrukturen. Und wir werden uns weiter für ein neues zukunftsfähiges Finanzierungsmodell einsetzen, das alle Länder mittragen, auch wenn das schwierig ist“, sagt Bischoff zu DIGITAL FERNSEHEN.

SR soll nicht in Frage stehen

Für ihn besonders wichtig: Seine Landesregierung werde nichts mitmachen, was die Existenz des Saarländischen Rundfunks gefährden werde. Eine klare Botschaft, war genau diese doch in Vergangenheit durchaus schon mal Thema. Es ging damals um mögliche Fusionsoptionen mit dem SWR. Das Saarland hat eine solche Fusion schon immer abgelehnt. Künftig sollen, das haben die Länder vor wenigen Wochen beschlossen, die Anstalten so oder so enger zusammenarbeiten – Teil der anstehenden Reform sind zudem auch wegfallende TV- und Radiosender.

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39 Kommentare im Forum
  1. Für mich klingt das so wie: natürlich regen sich die Frösche auf, wenn man einen Sumpf austrocknen will.
  2. Sollten die Punkte der Rundfunkanstalten ungerechtfertigt sein, wird das Verfassungsgericht die Klage abwehren. Also braucht sich die Politik gar nicht so aufspielen.
  3. Das 3. Rundfunkurteil lässt grüßen. Schon seit 1964 handhabt der Saarländische Rundfunk das schon so.
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