Achtung, Kabelzuschauer! Neuen TV-Anbieter wählen und Gebühren sparen

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Kabel-Fernsehen
Foto: Leonardo Maffei via Stock.adobe.com

Ab 1. Juli 2024 ist jeder deutsche Haushalt für den Empfang seiner TV-Programme vollumfänglich selbst verantwortlich. Zwangskabelanschlüsse gehören ab diesem Zeitpunkt der Vergangenheit an. Wer seinen Kabelanschluss über die Nebenkosten beim Vermieter zahlt, muss JETZT handeln!

In vielen deutschen Wohngebäuden wie Wohnblocks, Mehrfamilien- und Reihenhäusern ist der Kabelanschluss derzeit noch fester Bestandteil des Mietvertrags. Um den Bewohnenden eine Grundversorgung an TV-Sendern über die Gebäude-Infrastruktur zu bieten, haben Hauseigentümer und -verwaltungen in der Regel mit den Kabelanbietern Sammel­verträge abgeschlossen – sogenannte Mehrnutzerverträge. Die Kosten für den Kabelanschluss sind in der Nebenkostenabrechnung als Betriebskosten enthalten und von den Mietparteien an die Hausverwaltung zu zahlen. Womit man mit dem Kabelanschluss zwangsbeglückt wird, egal ob man ihn braucht oder nicht; und wenn man für den Kabelanschluss schon bezahlen muss, nutzt man ihn auch und bezieht darüber die TV-Programme. Der Anreiz, auf andere Übertragungswege zu wechseln, ist nicht allzu groß. Wer will schon doppelt für den TV-Empfang bezahlen?

Stichtag nicht verpassen!

Aber die Tage des sogenannten Nebenkostenprivilegs sind gezählt. Konkret: Ab dem 1. Juli 2024 gehört das Prinzip der Geschichte an. Was aber nicht nur heißt, dass ab diesem Zeitpunkt der Zwangskabel­anschluss nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet, sondern eventuell auch ganz stillgelegt wird. Denn die Mietparteien müssen den Anschluss nicht selbst aktiv kündigen, die Zahlung dafür (bisher über die Nebenkosten) endet im Juli 2024 automatisch. Vermieter müssen in dem Falle vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen, wenn sie ab Juli 2024 nicht auf eigene Kosten die Kabel-TV-Verbreitung bereitstellen möchten (eine Umlage auf die Mieter ist dann verboten). Somit kann für Mieter ab dem 1. Juli der gemütliche TV-Abend zum Dilemma werden. Vermeiden Sie Stress und wechseln Sie schon jetzt!

Handlungsbedarf

Es ist also Handlungsbedarf gegeben. Ansonsten sitzt man ab dem 1. Juli 2024 möglicherweise vor dem schwarzen Bildschirm im Wohnzimmer. Immerhin besitzt man so die volle Wahlfreiheit, über welchen Weg man künftig seine TV-Kanäle beziehen möchte. Möchte man weiter Kabelfernsehen nutzen, ist ein eigener Vertrag mit dem Kabelanbieter fällig. Vodafone hat bereits angekündigt, dass die Kosten dafür im Netz des Telekommunikationsanbieters höher sein werden, als sie bislang über die Nebenkostenabrechnung im Sammelvertrag zu begleichen ist. Alternativ bieten sich auch IPTV- und Streaming-Plattformen an, bei denen das Fernsehen über das Internet kommt. Weiterhin sind die Empfangswege Satellit und DVB-T2 möglich.

Kündigung bei Eigentum

Wer eine Eigentumswohnung in einen Mehrparteienhaus besitzt, muss im Gegensatz zu Mietenden den Vertrag mit dem Kabelnetzanbieter aktiv kündigen, um nicht ab Juli 2024 deutlich höhere Gebühren zu zahlen. Im Rahmen der Gesetzesnovelle besteht ein Sonderkündigungsrecht zum 30. Juni 2024, mit dem die laufenden Mehrnutzerverträge per Beschluss der Eigentümergemeinschaft beendet werden können. Unternimmt die Eigentümergemeinschaft jedoch nichts, oder entscheidet sich gegen eine Kündigung, so laufen die Verträge weiter. Dann müssen die Wohnungseigentümer selbst die Kosten für den TV-Empfang tragen.

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61 Kommentare im Forum
  1. Wieso muss man wechseln. Bei KabelTV gibt es auch gute Anbieter mit UHD Sendern. Mehr HD Private als bei Astra wenn ich die Internetseite vergleiche. Unabhängig von Wetter und Einspeisung von SAT, höhere Qualität als bei OTT für welche Geworben wird. Über die Nebenkosten sind es 8€ für KabelTV bei mir. 5€ kommen für HD/UHD dazu. So kann ich das im Angebot weiter nutzen für den selben Preis dazu fallen keine Cloud Restriktionen an. Für die einzigen wo es teuerer wird, sind die Menschen die Bürgergeld beziehen und ihre Miete übernommen wird. Die müssen die 8-10€ jetzt aus eigener Tasche zahlen.
  2. Und wieder mal: was für ein Stuss. Immerhin besitzt man so die volle Wahlfreiheit, über welchen Weg man künftig seine TV-Kanäle beziehen möchte. Ich wohne in Berlin und hätte vielleicht gern das Kabel-TV-Angebot und generell die Tarife von der Dachau Citycom. Oder das Radioangebot von der wilhelm.tel. Und nun? Mein Patenonkel in Berlin Mitte würde vielleicht gern auf Sat-TV wechseln. Er hat halt bloß alle Fenster seiner Wohnung in der 7. Etage nach Norden raus. Und nun? Es gibt Regionen, in denen Internet bislang bei dreistelligen kBit/s-Raten liegt. Dort sieht es mit IPTV eher schlecht aus (ja, dort hat es bislang aber auch kein Kabel-TV gegeben, das so "offiziell" gewesen wäre, dass da jetzt eine Änderung käme). Ich erinnere mich an den Aufstand vor paar Jahren, als der DVB-T-Senderstandort Saalfeld/Kulm aufgegeben und nicht auf DVB-T2 umgestellt wurde. Damit hatten diejenigen in Saalfeld, die zur Miete wohnten, plötzlich "Kabelzwang", weil sie weder per Satellit (Mehrfamilienhaus) noch wie bisher per DVB-T empfangen konnten - bzw. es zumindest befürchteten, denn e szeigte sich, dass der T2-Empfang von anderen Standorten je nach WOhnlage teils möglich wurde. Nee - "volle Wahlfreiheit" hat man oft nicht. Vodafone hat bereits angekündigt, dass die Kosten dafür im Netz des Telekommunikationsanbieters höher sein werden, als sie bislang über die Nebenkostenabrechnung im Sammelvertrag zu begleichen ist. Das hängt sehr vom Vertrag zwischen dem Vermieter und der Vodafone ab. Ich kann hier für die Vodafone 5,94 EUR/Monat bieten in einer Wohnungsbaugenossenschaft mit über 4400 WE. Und da war bislang nichtmal Sammelinkasso, da gab es immer Einzelverträge. Seit 1. Januar zahlt eine betagte Dame in Berlin Oberschöneweide, die in einer Mietwohnung eines kleineren Eigentümers wohnt, bei der PYUR 10 EUR direkt statt bislang knapp 5 EUR an den Vermieter und 16,20 EUR an die PYUR (Aufbohren des Anschlusses auf Vollversorgung). Etwa 11 EUR gespart verglichen zu bisher. Weiterhin sind die Empfangswege Satellit und DVB-T2 möglich. Ja - wenn... Ich war vor 3 Tagen in Berlin in einem Telekom-Partnershop, um eine Prepaid-Aufladung zu holen für die betagte Dame. Ich sollte dort gleich vom Shop-Inhaber noch mit Werbung für Magenta TV eingedeckt werden, was ich mangels Bedarf ablehnte. Das wäre jetzt dringend nötig, das Kabelfernsehen würde abgeschaltet. Als man die Analog-Versorgung im Kabel abgeschaltet habe (das war hier im November 2018 für die Vodafone und im März 2019 für die PYUR), hätte Schlange vorm Laden gestanden. Läuft doch, das Geschäft mit der technischen Unwissenheit der Menschen.
  3. Dazu musst du aber auch genau diesen Anbieter bei Dir im Haus haben. Regelfall ist ein Anbieter. Ausnahme sind zwei Anbieter über zwei getrennte Koaxleitungen, von denen eine dann aber schon technischen Aktivierungsaufwand braucht. Kabel-TV ist nicht wie Strom ein "Einheitsprodukt", das man virtuell von beliebigen Anbietern beziehen könnte (real bekommt sowieso jeder das gleiche und es wird nur entsprechend anders eingekauft und abgerechnet). Kabel-TV auf der Koaxleitung ist was anbietergebundenes.
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