Ab 1. Juli 2024 ist jeder deutsche Haushalt für den Empfang seiner TV-Programme vollumfänglich selbst verantwortlich. Zwangskabelanschlüsse gehören ab diesem Zeitpunkt der Vergangenheit an. Wer seinen Kabelanschluss über die Nebenkosten beim Vermieter zahlt, muss JETZT handeln!
In vielen deutschen Wohngebäuden wie Wohnblocks, Mehrfamilien- und Reihenhäusern ist der Kabelanschluss derzeit noch fester Bestandteil des Mietvertrags. Um den Bewohnenden eine Grundversorgung an TV-Sendern über die Gebäude-Infrastruktur zu bieten, haben Hauseigentümer und -verwaltungen in der Regel mit den Kabelanbietern Sammelverträge abgeschlossen – sogenannte Mehrnutzerverträge. Die Kosten für den Kabelanschluss sind in der Nebenkostenabrechnung als Betriebskosten enthalten und von den Mietparteien an die Hausverwaltung zu zahlen. Womit man mit dem Kabelanschluss zwangsbeglückt wird, egal ob man ihn braucht oder nicht; und wenn man für den Kabelanschluss schon bezahlen muss, nutzt man ihn auch und bezieht darüber die TV-Programme. Der Anreiz, auf andere Übertragungswege zu wechseln, ist nicht allzu groß. Wer will schon doppelt für den TV-Empfang bezahlen?
Stichtag nicht verpassen!
Aber die Tage des sogenannten Nebenkostenprivilegs sind gezählt. Konkret: Ab dem 1. Juli 2024 gehört das Prinzip der Geschichte an. Was aber nicht nur heißt, dass ab diesem Zeitpunkt der Zwangskabelanschluss nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet, sondern eventuell auch ganz stillgelegt wird. Denn die Mietparteien müssen den Anschluss nicht selbst aktiv kündigen, die Zahlung dafür (bisher über die Nebenkosten) endet im Juli 2024 automatisch. Vermieter müssen in dem Falle vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen, wenn sie ab Juli 2024 nicht auf eigene Kosten die Kabel-TV-Verbreitung bereitstellen möchten (eine Umlage auf die Mieter ist dann verboten). Somit kann für Mieter ab dem 1. Juli der gemütliche TV-Abend zum Dilemma werden. Vermeiden Sie Stress und wechseln Sie schon jetzt!
Handlungsbedarf
Es ist also Handlungsbedarf gegeben. Ansonsten sitzt man ab dem 1. Juli 2024 möglicherweise vor dem schwarzen Bildschirm im Wohnzimmer. Immerhin besitzt man so die volle Wahlfreiheit, über welchen Weg man künftig seine TV-Kanäle beziehen möchte. Möchte man weiter Kabelfernsehen nutzen, ist ein eigener Vertrag mit dem Kabelanbieter fällig. Vodafone hat bereits angekündigt, dass die Kosten dafür im Netz des Telekommunikationsanbieters höher sein werden, als sie bislang über die Nebenkostenabrechnung im Sammelvertrag zu begleichen ist. Alternativ bieten sich auch IPTV- und Streaming-Plattformen an, bei denen das Fernsehen über das Internet kommt. Weiterhin sind die Empfangswege Satellit und DVB-T2 möglich.
Kündigung bei Eigentum
Wer eine Eigentumswohnung in einen Mehrparteienhaus besitzt, muss im Gegensatz zu Mietenden den Vertrag mit dem Kabelnetzanbieter aktiv kündigen, um nicht ab Juli 2024 deutlich höhere Gebühren zu zahlen. Im Rahmen der Gesetzesnovelle besteht ein Sonderkündigungsrecht zum 30. Juni 2024, mit dem die laufenden Mehrnutzerverträge per Beschluss der Eigentümergemeinschaft beendet werden können. Unternimmt die Eigentümergemeinschaft jedoch nichts, oder entscheidet sich gegen eine Kündigung, so laufen die Verträge weiter. Dann müssen die Wohnungseigentümer selbst die Kosten für den TV-Empfang tragen.
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