Das Verfassungsgericht soll sich nun damit befassen, ob der Rundfunkbeitrag steigt oder nicht. Andrea Stullich, die medienpolitische Sprecherin der CDU in Nordrhein-Westfalen, gefällt das gar nicht. Sie kritisiert die Sender scharf.
Am 12. Dezember und somit wirklich auf den allerletzten Drücker wollten sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten einigen: Wird der Rundfunkbeitrag wie von der unabhängigen Kommission KEF vorgeschlagen, leicht angehoben? Eigentlich, so hatte es die Politik einst gewollt, muss der KEF-Empfehlung gefolgt werden, doch insbesondere aus konservativ geführten Ländern kam zuletzt eine ablehnende Haltung. Eine solche gibt es in der Politik nun auch für die Entscheidung der Sender, vor Gericht zu gehen.
„Der Gang war nicht nötig, denn die Anstalten wissen doch, dass die Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember über das künftige Finanzierungsmodell entscheiden wird und dann Klarheit darüber herrscht, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk langfristig auskömmlich finanziert werden kann. Der Zeitpunkt der Klage bleibt daher für uns völlig unverständlich“, sagt Andrea Stullich, medienpolitische Sprecherin der CDU in Nordrhein-Westfalen exklusiv gegenüber DIGITAL FERNSEHEN. „Indem sie die Dezember-Sitzung nicht mehr abwarten, sprechen die Intendanten den Ministerpräsidenten unverhohlen ihr Misstrauen aus, obwohl diese doch zu einer einvernehmlichen Lösung kommen wollen. Die Klage ist falsch, und sie kommt zum falschen Zeitpunkt.“
Schüren Intendanten Verdrossenheit?
Im Gespräch mit unserer Redaktion führt sie zudem aus: „Die Intendanten schüren damit Vorbehalte und Verdrossenheit gegenüber öffentlichen Institutionen. Damit die Menschen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch in Zukunft akzeptieren, müssen die Anstalten unter anderem nachweisen können, dass sie mit dem Rundfunkbeitrag wirtschaftlich und sparsam arbeiten.“ Dieses Vertrauen, so Stullich, lasse sich auch nicht einklagen.
Dennoch geht sie davon aus, dass im Dezember noch eine politische Einigung über die künftige Höhe des Rundfunkbeitrags möglich ist. Allgemein bedauert Stullich die aktuelle Lage. Eine Situation, in der im schlechtesten Fall die Medienpolitik gleichermaßen einen Imageschaden erleidet wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Soweit, ist sie sich sicher, hätte es dabei nicht kommen müssen.
„Der Zeitplan war klar, es gibt Rücklagen in den Anstalten, und mit pflichtfinanzierten Beiträgen muss besonders sorgsam umgegangen werden.“ Die Reformen, die die Ministerpräsidenten Ende Oktober beschlossen haben, würden Einsparpotenzial im Angebot, in Organisation und Verwaltung und durch mehr Zusammenarbeit der Anstalten aufzeigen.
Stullich zu DIGITAL FERNSEHEN: „Ich werde den Eindruck nicht los, dass in den Häusern Reformen, die zu signifikanten Einsparungen führen könnten, ausgesessen werden – nach dem Motto: „Brauchen wir nicht, wollen wir nicht, und am Ende wird’s das Bundesverfassungsgericht schon in unserem Sinne richten. Das hat ja in der Vergangenheit auch immer geklappt.“ Das ist schade, denn der Rundfunkbeitrag ist ein Solidarbeitrag für unabhängige Berichterstattung, der bezahlbar bleiben muss.“ Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse durch sein Profil und sein Angebot, am Ende aber auch durch seinen Preis überzeugen.
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