Geoblocking für Streaming in der EU vor dem Aus?

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Europa Flaggen; © Sergii Figurnyi - stock.adobe.com
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Geoblocking ist in der EU bereits seit längerem nur eingeschränkt erlaubt. Aktuellen Berichten zufolge stehen möglicherweise auch bei der bisherigen Ausnahme für audio-visuelle Inhalte Änderungen an.

Im März 2018 trat die Verordnung (EU) 2018/302 („Geoblocking-Verordnung“) in Kraft. Diese Verordnung soll sich – ihrer Bezeichnung folgend – gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts der Europäische Union wenden. Ziel sei es, eine weitere Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes zu erreichen. Das heißt, Beschränkungen an den Binnengrenzen auch zum Beispiel für Online-Inhalte und Online-Dienste abzubauen. Damit einher geht laut der Verordnung ein grundsätzliches Verbot technischer Mittel und anderer Weisen, die dazu dienen, „Kunden aufgrund von deren Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Ort der Niederlassung am vollen und gleichberechtigten Zugang zu Online-Benutzeroberflächen, auch in Form von mobilen Anwendungen,“ zu hindern. Einschränkungen sind allerdings unter bestimmten Bedingungen erlaubt: zum Beispiel etwa um rechtliche Verpflichtungen aus Rechtsvorschriften der EU oder von Unionsmitgliedern zu gewährleisten. Die Liste der mit Ausnahmen versehenen Geschäftsmodelle umfasst zum Beispiel Lotterien, Spielkasinos und Wettanbieter. Vor allem aber betrifft dies Geschäftsmodelle im Themengebiet Urheberrecht.

Die entsprechende EU-Verordnung wird seit ihrem Inkrafttreten immer wieder besprochen und evaluiert. Die erste Evaluation fand Ende 2020 statt. In dieser Evaluierung kam man zum dem Schluss, dass sich bereits erste positive Ergebnisse zeigten. Auch wurden bereits damals Überlegungen publiziert, die Inhalte der Verordnung auf weitere Bereiche zu erweitern. Insbesondere der Bereich „copyright-protected content“ wurde angesprochen, da in diesem Sektor Geoblocking stark angewandt werde und es große Unterschiede in Bezug auf das Angebot innerhalb der EU gebe. Die Europäische Kommission stellt eine Informationsseite zu dem Thema Geoblocking bereit. Auch DIGITAL FERNSEHEN berichtete bereits mehrfach zu dem Thema.

Weiterer Bericht zur Geoblocking-Verordnung 2025 erwartet

Ein Beitrag von Deutschlandfunk beschäftigte sich nun mit dem Themengebiet Geoblocking. Dieser erwähnt auch den Bericht des EU-Parlaments im vergangenen Dezember, das eine gemischte Bilanz zur Umsetzung der Geoblocking-Verordnung gezogen habe. Man habe dafür plädiert, die Verordnung auch auf E-Books, Musik, Software und Online-Spiele auszuweiten. Konsequenzen einer Ausweitung auf den „audio-visuellen Sektor“ sollten dem Bericht zufolge geprüft werden. Im Jahr 2025 wird nun ein weiterer Bericht der EU-Kommission erwartet.

Die Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments Anna Cavazzini spricht in dem Beitrag des Deutschlandfunks davon, dass man ein Modell brauche, „das nicht dazu führt, dass Kultur- und Filmschaffende pleitegehen oder ihre Angebote nicht mehr entwickeln können“. Zu einem gemeinsamen Binnenmarkt gehöre auch, dass Menschen in diesem Binnenmarkt überall den gleichen Zugriff auf Filme oder Sportevents hätten. Das Europäische Parlament hat nach Angaben von Anna Cavazzini die Europäische Kommission schon mehrfach aufgefordert, einen Bericht vorzulegen und Modelle zu prüfen, wie diese beiden Ziele erreicht werden könnten.

Der Vize-Präsident der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft, Björn Böhning, betont im Beitrag des Deutschlandfunks hingegen das große Interesse „aus Sicht der Filmwirtschaft“ an unterschiedlichen Zugängen zu Inhalten im gemeinsamen Binnenmarkt. Ohne ein Geoblocking sei die Finanzierung von Filmen ein „sehr schwieriges Unterfangen“. Gleichzeitig warnt er vor einer gemeinsamen EU-Lizenz, eine solche könnten sich kleine EU-Länder möglicherweise nicht leisten. Für vorübergehende Auslandsaufenthalte gibt es bereits seit 2017 die sogenannte Portabilitätsverordnung ((EU) 2017/1128). Diese soll garantieren, dass man bezahlte Inhalte auch in einem solche Fall nutzen kann.

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61 Kommentare im Forum
  1. Na Zeit wirds allerdings, wenn die schon mit der Abschaffung der Zeitumstellung nicht hinkommen seit der Abstimmung dazu.
  2. Die "Abstimmung" war nur eine Onlineumfrage, an der fast nur Deutsche teilgenommen haben. Die konnte man nicht wirklich ernst nehmen.
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