DFL-Chef schließt Vergabe gesamter Bundesligarechte an Streamingdienste aus

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Bundesliga; © Michael Stifter - stock.adobe.com
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DFL-Geschäftsführer Christian Seifert kann sich eine Vergabe der nächsten Bundesliga-Rechte für die Spielzeiten 2021/22 bis 2024/25 ausschließlich an Streamingdienste nicht vorstellen.

„Ich würde mit an Sicherheit grenzender Wahscheinlichkeit ausschließen, dass alle Pakete bei Streamingdiensten landen“, sagte Seifert am Dienstag in einer Presserunde in Frankfurt. Indirekt deutete der Funktionär, der Sky für den derzeit einzigen klassischen Anbieter im Bereich Pay-TV hält, damit an, dass er von einem Verbleib vom bisherigen Hauptinhaber der TV-Rechte ausgeht.

Die Auktion der Medienrechte für vier Spielzeiten der Bundesliga und der 2. Bundesliga läuft vom 27. April bis zum 8. Mai, dabei soll täglich ein neues Paket der sieben Live-Rechtepakete und der sieben zeitversetzten Rechtepakete versteigert werden. Eine Entscheidung über alle Pakete soll dann am 11. Mai verkündet werden.

Seifert lobte Sky zwar für die Arbeit in den vergangenen Jahren, sagte aber auch: „Das heißt aber nicht, dass Sky in dieser Ausschreibung irgendwelche Pluspunkte hat. Es liegt an Sky, dass sie zum Zuge kommen.“ Bei einer engen finanziellen Entscheidung könnten Ausstrahlungswege, bestehende Strukturen oder Verdienste aus der Vergangenheit durchaus eine Rolle spielen, fügte der 50-Jährige erklärend an.

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27 Kommentare im Forum
  1. Wie soll das gehen ? Sie schreiben aus, Dazn gewinnt und dann ? Wir müssen die Ausschreibung Rückgängig machen sagt die BK ? Wenn Sie eine Faire Ausschreibung machen, wo alle bieten können, dann haben sie Pech gehabt, wenn der Streamer gewinnt.
  2. Das Verbot exisitiert offiziell in den Unterlagen garnicht. Weil wohl das Kartellamt sonst was mit Fineliner drangeschrieben hätte. Wenn ein oder zwei Streamer bei allen Paketen jeweils 20% über dem Zweitgebot liegen, müssen alle 4 Pakete an den Höchstbieter, hier nur Streamer, gehen. Steht so in den Unterlagen. Persönliche Befindlichkeiten von Seifert spielen da keine Rolle.
  3. Stimmt nicht. Eines der 4 Pakete muss über Sat oder Kabel TV verbreitet werden. Das hat übrigens das Kartellamt so reingeschrieben.
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