DABP und SLM beenden ihren Rechtsstreit um die DAB Plus-Lizenz. Damit ist nun der Start von 16 nationalen privaten Radioprogrammen möglich.
Der Weg für die Aufschaltung des zweiten DAB Plus-Bundesmux ist frei: Die Digital Audio Broadcasting Plattform GmbH (DABP) und die Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) haben sich außergerichtlich geeinigt. Damit sei der Streit um die Rechtmäßigkeit der Zuweisung von DAB Plus-Frequenzen auf Grundlage entsprechender Beschlüsse der Gremien der Landesmedienanstalten beigelegt worden, teilte der Präsident des Medienrates der SLM, Prof. Dr. Markus Heinker, mit.
Die komplexen Gespräche der Parteien seien unter der Prämisse geführt worden, die zeitnahe Bereitstellung von bis zu 16 neuen nationalen Hörfunkkapazitäten zu ermöglichen. Unter Mitwirkung der Antenne Deutschland GmbH und weiterer Partner konnte so die Einigung auf die Beilegung des Rechtsstreits erreicht werden.
2017 hatte die SLM der Antenne Deutschland GmbH drahtlose Übertragungskapazitäten für die bundesweite terrestrische Verbreitung privater Hörfunkangebote im technischen Standard DAB Plus (Multiplex) zugewiesen. Die Grundlage hierfür bildete eine Entscheidung der Gremienvorsitzendenkonferenz der Landesmedienanstalten.
Auch die DABP hatte einen Antrag auf diese Kapazitäten gestellt – den lehnte die SLM aber ab. Gegen diese Zuweisungsentscheidung klagte die DABP im Dezember 2017 beim Verwaltungsgericht Leipzig. Das Gericht gab der Klage im Mai 2019 teilweise statt. Die SLM legte daraufhin im September 2019 Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht ein. Die nunmehr erreichte außergerichtliche Lösung beendet eine der bedeutendsten Rechtsstreitigkeiten der deutschen Medienlandschaft der jüngeren Geschichte.
Bildquelle:
- dabplus2: © dabplus.de