Als der Ball in der Corona-Zwangspause ruhen musste, gab es erstmal keinen Live-Fußball im TV. Dass Eurosport seinen Vertrag mit der DFL über das an DAZN sublizenzierte Rechtepaket infolgedessen kündigte, ist nun von einem Schiedsgericht für ungültig erklärt worden.
In einem Sport-Schiedsverfahren vor der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) wurde die von Eurosport Ende April wegen der Spielaussetzung im Rahmen der Corona-Pandemie ausgesprochene Kündigung des Vertrages mit der DFL für unwirksam erklärt – so teilte es die DFL in einer Presseerklärung vom heutigen Donnerstag mit.
Der Schiedsspruch habe unter den Parteien die Wirkungen eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils. Somit bestehe der Verwertungsvertrag zwischen der DFL und Eurosport fort. Die Begründung des Schiedsspruchs steht laut DFL wohl noch aus.
Eurosport hatte bei der Ausschreibung im Jahr 2016 das „Rechtepaket A“ für den Zeitraum zwischen 2017/18 bis 2020/21 erworben. Das Paket umfasst die Live-Übertragungsrechte für die Freitagabend-, Sonntagmittag- und Montagabend-Spiele der Bundesliga, den Supercup und die Relegationsspiele. Zur vergangenen Saison 2019/20 hatte Eurosport diese Rechte an den Streaminganbieter DAZN sublizenziert.
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