ARD und ZDF klagen in Sachen Rundfunkbeitrag vor dem Verfassungsgericht. Das bedauert auch die Staatskanzlei in Rheinland-Pfalz. Dort springt man den Öffentlich-Rechtlichen aber auch zur Seite.
Bis zum heutigen Tage haben sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder nicht zu einer Entscheidung in Sachen Rundfunkbeitrag der schon in wenigen Wochen beginnenden Beitragsperiode durchringen können. Ein Zusammentreffen im Oktober blieb ergebnislos, neue Beratungen sind für Mitte Dezember geplant. ARD und ZDF gehen deshalb jetzt vor das Verfassungsgericht, denn in der Verfassung ist geregelt, dass die Politik von der KEF-Empfehlung nur in Ausnahmefällen abweichen darf. Die KEF hatte eine moderate Anhebung des Beitrags vorgeschlagen.
Mehrheit der Länder habe KEF-Empfehlung umsetzen wollen
„Eine Klage ist immer Ultima Ratio, also wenn alle Verhandlungen nicht zum Erfolg geführt haben. Wir Länder arbeiten noch an den Finanzierungsfragen dazu gehört auch ein Systemwechsel hin zu einem vereinfachten und rechtssicheren Verfahren bis zum 12.12.“, heißt es aus der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei von Regierungssprecherin Andrea Bähner. Sie sagt im Exklusiv-Gespräch mit DIGITAL FERNSEHEN zudem: „Nach dem Willen eines Großteils der Länder hätte es nicht zu dieser Klage kommen müssen: Die Mehrheit der Länder – einschließlich Rheinland-Pfalz – haben sich immer dafür eingesetzt, der verfassungsrechtlichen Verpflichtung nachzukommen und die KEF-Empfehlung umzusetzen. Dies hätte eine Anpassung des Rundfunkbeitrages weit unterhalb der allgemeinen Preisentwicklung bedeutet.“
Was Bähner meint: Anders als es zuletzt etwa die Springer-Presse suggerierte, würde die moderate Anhebung nicht dazu dienen, dass sich ARD und ZDF die Münder voll machen. Die moderate Anhöhung wird allein schon durch die Teuerungsrate der vergangenen Jahre mehr als vollständig aufgefressen. Die Ampel-Koalition in RLP jedenfalls „bedauert, dass die Rundfunkanstalten bereits am Dienstag Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben“, wie Bähner sagt. „Die Länder haben beschlossen, bis zur Ministerpräsidentenkonferenz am 12. Dezember 2024 die noch offenen Finanzierungsfragen zu klären und zu entscheiden. Der Konflikt um die Beitragserhöhung ist für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wenig zuträglich.“
Ob es am 12. Dezember nun zu einer Entscheidung in Sachen Beitrag kommen kann, das steht auch aus Sicht der Staatsregierung in Rheinland-Pfalz in den Sternen. „Wir wollten alle Finanzfragen auf der MPK im Dezember treffen. Nunmehr haben die Anstalten bereits geklagt, das macht es nicht einfacher.“ Bähner versichert aber: „Freie und unabhängige Medien müssen sich auf eine gesicherte Finanzierung verlassen können.“ Man möchte angesichts des fortgeschrittenen Jahres anfügen, dass sie für alle Fragen in Sachen Finanzierung in diesem Jahr allerdings auch schon eine Menge Geduld haben aufbringen müssen.
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