Die öffentlich-rechtlichen Sender sollen nach dem Willen der Bundesländer mehr Entscheidungsfreiheit bei der Ausstrahlung ihrer TV-Angebote bekommen. ARD und ZDF sollen mehr Flexibilität bei der Frage haben, ob ein TV-Angebot nur linear, also als fortlaufendes Angebot im Fernsehen, ausgestrahlt wird oder ob es theoretisch auch nur online angeboten werden könnte.
Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin und Vorsitzende der Rundfunkkommission der Bundesländer, Malu Dreyer (SPD), teilte am Freitag nach der Ministerpräsidentenkonferenz in Königswinter mit: „Ich freue mich, dass es uns in der Rundfunkkommission gelungen ist, uns auf konkrete Vorschläge zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu verständigen. Mit diesen werden wir nun voraussichtlich ab dem 19. November in eine öffentliche Anhörung gehen.“ Perspektivisch könnte im nächsten Sommer dann die Reform auf den Weg gebracht werden.
Mehr Flexibilität für die Sender
Nach Angaben der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei sieht der Plan unter anderem vor, dass die Länder künftig nur noch festschreiben, dass es das ZDF-Hauptprogramm, das Programm Das Erste von ARD, die gemeinsamen Programme 3sat und Arte sowie die dritten Programme der ARD-Anstalten als lineare Angebote geben muss. Bisher stehen mehr Programme auf der Liste, zum Beispiel Spartenprogramme. Dreyer sagte: „Alle anderen Angebote sollen nach unserer jetzigen Vorstellung die Möglichkeit haben, tatsächlich auch neu zu entscheiden: Wollen sie ihre Angebote wirklich noch auf dem linearen Weg weiter ausstrahlen oder wollen sie es anders gestalten.“ Das sei keine Absage an diese Programme, betonte Dreyer. Es sei ein Antwortangebot auf die Frage, wie viel Flexibilität Sender in der heutigen Zeit bräuchten.
Reform für ARD und ZDF auf dem Weg
Die Länder arbeiten bereits länger an einer Reform der Struktur und des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Medienpolitik ist in Deutschland weitgehend Ländersache. Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit ARD, ZDF und Deutschlandradio legen sie in Staatsverträgen den groben Rahmen fest. Um Programminhalte selbst geht es aber nicht. Das liegt in der Hand der Sender selbst – mit Blick auf im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit.
Beschlossen wurde bereits jetzt, dass mehr barrierefreie Angebote im Rundfunk geschaffen werden müssen. Etwa bei Seh- oder Höreinschränkungen sollen Nutzer entsprechende Angebote zur Verfügung haben.
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