Die österreichische Medienbehörde unterstützt mit einem Testbestrieb für 5G-Antennenfernsehen die Weiterentwicklung digitaler Rundfunktechniken.
Zur Erprobung der vielleicht nächsten Generation des digitalen Antennenfernsehens, genehmigt die Medienbehörde KommAustria der Österreichischen Rundfunksender GmbH einen Pilotversuch für digitalen Rundfunk auf Basis des neuesten Mobilfunk-Übertragungsstandards 5G.
Neben Fernsehen sollen auch Radioprogramme als „one-to-many“-Rundfunksignal, aber eben unter Verwendung von 5G ausgestrahlt werden. Der Testbetrieb wird über die zwei Wiener Großsendeanlagen am Kahlenberg und in Liesing durchgeführt werden. Dafür stellt die Behörde befristet bis zum 30. Juni 2020 einen Kanal im 700-MHz-Band zur Verfügung, das bis dahin noch als Rundfunk-Frequenzbereich in der Zuständigkeit der KommAustria liegt. Im Frühjahr kommt unter anderen auch dieses Frequenzband für den Auf- und Ausbau von 5G-Mobilfunk zur Versteigerung.
5G wird nicht ausschließlich eine Mobilfunk-Technologie sein, sondern kann in Kombination mit einer eigens für Mobilfunkstandards entwickelten Technik auch als Träger für Rundfunksignale zum Einsatz kommen. Die derzeit für Testzwecke dafür verfügbare Zusatz-Technik eines Broadcast Modes wird als „further evolved Multimedia Broadcast Multicast Service“ (feMBMS) bezeichnet. Ganz wie beim herkömmlichen Radio oder wie bei digitalem Antennenfernsehen, kann dabei ein ausgesendetes Signal ohne Nutzung einer SIM-Karte und ohne Authentifizierung von einer unbegrenzten Anzahl von 5G-Empfangsgeräten – in einem denkbaren nächsten Schritt auch von großen Fernsehbildschirmen im Wohnzimmer – empfangen werden.
Voraussetzung ist lediglich, dass das Gerät über einen Chip verfügt, der über die 5G-Tauglichkeit hinaus auch den 5G Broadcast Mode unterstützt. Die feMBMS-Signale für den Pilotversuch bzw. in Zukunft die „5G New Radio Broadcast“-Signale werden dann außerhalb von Mobilfunkbändern auf eigenen Frequenzen ausgestrahlt. Ihr Empfang hat keinen Einfluss auf das Mobilfunk-Datenvolumen der Nutzerinnen und Nutzer und belastet auch nicht die Datenkapazität der Mobilfunkzellen.
Der Bescheid der KommAustria sieht unter anderem auch vor, dass sich Programmveranstalter auf Nachfrage und unter bestimmten Voraussetzungen mit ihren Programmen an dem Testbetrieb der ORS beteiligen können. Einzelheiten und Auflagen des Testbetriebes sind in einem frei zugänglichen Dokument auf der RTR-Website zu finden.
Quelle: RTR Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
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