Schlagwort: Harzt IV
Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung
Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden, dass ein Fernsehgerät nicht zur Erstausstattung einer Wohnung gehört. Die Jobcenter müssen daher Arbeitslosengeld-2-Empfängern kein Geld für ein TV-Gerät zur Verfügung stellen.