Schlagwort: FreqBZPV
Breitbandnutzung im oberen UHF-Band
Am 12. Juni 2009 hat der Bundesrat die Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV) verabschiedet, wodurch das obere UHF-Band (790 bis 862 MHz) für mobile Breitbanddienste freigemacht werden muss. Eigentlich sollte diese Entscheidung schon am 15. Mai 2009 fallen, allerdings waren sich Bund und Länder nicht darüber einig, wer die Kosten derjenigen zahlen soll, die das obere UHF-Band räumen müssen.