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Digitale Dividende: Das mobile Breitband kommt!
Juni 2009 - Am 12. Juni 2009 hat der Bundesrat die Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichs-Zuweisungsplanverordnung (FreqBZPV) verabschiedet, wodurch das obere UHF-Band (790 bis 862 MHz) für mobile Breitbanddienste freigemacht werden muss. Eigentlich sollte diese Entscheidung schon am 15. Mai 2009 fallen, allerdings waren sich Bund und Länder nicht darüber einig, wer die Kosten derjenigen zahlen soll, die das obere UHF-Band räumen müssen.
So funktioniert IPTV
IPTV lässt sich am besten mit Kabelfernsehen vergleichen. Während für dieses separate Leitungen von der Kabel-TV-Zentrale zu den Teilnehmern verlegt werden müssen, bedient sich IPTV einer bereits vorhandenen Infrastruktur: nämlich dem Telefonanschluss. Womit kein zusätzlicher Installationsaufwand erforderlich ist. Aus der Telefonsteckdose kommen also nicht nur das Telefon und der Internet-Anschluss, sondern auch das Fernsehen.
Verteilung der IP-Signale
IPTV-Signale kommen über die Telefonleitung. Über sie werden auch das Internet und Telefonate übertragen – ein Breitband-Anschluss vorausgesetzt.
Nutzung mehrerer IPTV-Receiver
DVB-T, Satelliten- und Kabel-TV-Empfang unterscheiden sich in einem grundlegenden Punkt von IPTV. Bei DVB-T, DVB-S und DVB-C werden stets alle Programme gleichzeitig übertragen, woraus sich der Verbraucher den Sender aussucht, den er gerade sehen will. Dies erfordert jedoch sehr hohe Übertragungsbandbreiten. Da die Stationen jedoch von beliebig vielen Zuschauern genutzt werden können, relativiert sich der Aufwand.
Totalausfälle im Kabel
Um die zukünftige Nutzung der Digitalen Dividende wird derzeit hart gestritten. Seitdem sicher ist, dass Frequenzen aus dem oberen UHF-Band für mobile Breitbanddienste genutzt werden sollen, ist allerdings keine Ruhe in die Diskussion gekommen. Im Gegenteil: Ein Gutachten im Auftrag des österreichischen Kabelnetzbetreibers UPC Austria sorgt für Wirbel.