EMR-Gutachten
Wenn es um den Betrieb eines Sendernetzes geht, gibt es in Deutschland nur eine Adresse: Media Broadcast. „Da sich fehlender Wettbewerb auch auf die Preisgestaltung der Signalverbreitung negativ auswirkt, ist das für alle Veranstalter, besonders aber für die regionalen, eine starke Belastung“, sagt Martin Deitenbeck, Geschäftsführer der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM).
Im letzten Jahr startete die SLM ein DVB-T-Projekt mit der Mugler AG (DIGITAL INSIDER berichtete) und bewies damit, dass es auch ohne Media Broadcast geht. „Wir haben viele Nachfragen erhalten, besonders natürlich aus Richtung der Programmveranstalter“, spricht Deitenbeck von einem regen Interesse an dem Projekt. Rückenwind erhält die SLM durch das Gutachten „Wettbewerb im Netzbetrieb“.
Hemmnisse für Wettbewerb
Im Auftrag der Landesmedienanstalten hat das Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) den Istzustand im Sendernetzbetrieb analysiert und Schlussfolgerungen für eine lebendige Rundfunkentwicklung erarbeitet. Handlungsbedarf sehen die Verfasser hinsichtlich der Mitwirkungsrechte der Landesmedienanstalten bei der Frequenzverwaltung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA).
Insbesondere widmet sich das Gutachten aber dem mangelnden Wettbewerb im Sendernetzbetrieb. „Weder die Landesrundfunkanstalten als Netzbetreiber noch die privaten Betreiber sind im aktuellen Markt in der Lage, Wettbewerb herzustellen“, heißt es in dem Gutachten. Als große Hemmnisse werden die hohen Anfangsinvestitionen in den Aufbau eines Sendernetzes sowie die langfristige Zuteilung von Frequenzen an einen Netzbetreiber ausgemacht.
Strom und Gas als Vorbild
Die Liberalisierung des TK-Marktes hat zur Regulierung des Netzbetreibermarktes durch die BNetzA geführt. Diese Regulierung betrifft jedoch nicht den Markt der Standortnetzbetreiber. Mit den Landesrundfunkanstalten und der Deutschen Funkturm GmbH als einzigem Standortbetreiber herrscht auch hier kein Wettbewerb.
Um den Rundfunkveranstaltern eine Auswahl an Sendernetzbetreibern zu bieten, wird im Gutachten eine Trennung von Sendernetzbetrieb und Rundfunkveranstaltung vorgeschlagen, was vornehmlich die Öffentlich-Rechtlichen betrifft.
Als Vorbild könnten dabei die Stromund Gasmärkte herangezogen werden. Der Trend geht hier in Richtung kleinerer Netzgesellschaften, die das gepachtete Netz der Muttergesellschaft betreiben. Ähnlich könnten die Landesrundfunkanstalten über eigene Tochterunternehmen Standort- und Netzbetrieb für private Programmveranstalter anbieten. Dadurch soll es zu einer marktgerechten Preisgestaltung durch Media Broadcast und Deutsche Funkturm kommen.
Aufbau und Betrieb
Eher ungeeignet erscheint den Verfassern des Gutachtens die Trennung zwischen Netzaufbau und -betrieb, um die Schwelle der hohen Anfangsinvestitionen zu senken. Danach würde der Netzbetreiber die benötigten Anlagen bei dem Unternehmen, das diese errichtet hat, akquirieren.
Der Errichter könnte sich der Amortisation seiner Investitionen durch die stetige Nachfrage der Betreiber sicher sein. Gegen diese Trennung spricht jedoch, dass eine weitere Marktebene eingeführt würde und damit erfahrungsgemäß eine Kostensenkung unwahrscheinlich ist. Ohnehin müsste auf der Ebene der Netzerrichter eine Zugangsregulierung erfolgen, damit der Netzerrichter den Betrieb nicht an das eigene Tochterunternehmen vergibt.
„Pool“-Lösung
Ein weiterer Vorschlag ist die sogenannte Pool-Lösung, bei der ein Rundfunkveranstalter aus einem Pool zertifizierter Sendernetzbetreiber den aus seiner Sicht am besten geeigneten Betreiber auswählt. Für die Zertifizierung wäre die BNetzA zuständig.
Die hält aber nicht viel von dieser Idee. „Sowohl das rechtliche System als auch die Praxis der Zuweisung von Übertragungskapazitäten sowie internationale Erfahrungen und ein Vertrauensschutz des telekommunikationsrechtlichen Investors sprechen gegen eine freizügige Auswahl durch ein potenziell einer ständigen Veränderung unterliegenden Konglomerat von Programmveranstaltern“, erklärt ein Sprecher der Agentur gegenüber DIGITAL INSIDER.
Die Antwort der Media Broadcast auf die Anfrage von DIGITAL INSIDER fällt verhältnismäßig oberflächlich aus. Man verweist auf die „aktive und fördernde Rolle bei der erfolgreichen Einführung und Weiterentwicklung von DVB-T in Deutschland“ und bezeichnet sich als „eine der treibenden Kräfte an der Migration der terrestrischen Fernsehplattform in die nächste Generation“. Dass Media Broadcast aktiv, fördernd und eine treibende Kraft ist, ist für einen Monopolisten nicht weiter verwunderlich. Andere Kräfte, die solche Rollen einnehmen könnten, gibt es ja nicht.
(Marc Hankmann)