Wechsel zum TV der Zukunft, Teil 4
Wechseltipps
1. Verfügbarkeit prüfen
Bevor Sie überhaupt mit dem Gedanken spielen, sich IPTV zuzulegen, sollten Sie zunächst prüfen, ob bei Ihnen auch ein entsprechend schneller Breitbandanschluss zur Verfügung steht.
Bei einer zu geringen Bandbreite kann es zu Aussetzern bei der Übertragung kommen, insbesondere dann, wenn gleichzeitig TV geschaut und im Internet gesurft wird.
Die Deutsche Telekom hat die größte Abdeckung und Vodafone geht unter Umständen auch ohne Highspeed-DSL. Ob „Vodafone TV“ oder „Entertain“ bei Ihnen verfügbar ist, können Sie auf den Internetseiten des jeweiligen Anbieters überprüfen.
2. Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist beachten
Die Mindestlaufzeit eines Kabelvertrags dauert in der Regel ein bis zwei Jahre und verlängert sich bei Nicht- Kündigung um den gleichen Zeitraum. Die Kündigungsfrist beträgt je nach Vertrag ein bis drei Monate. Welche Laufzeiten und Fristen vorgeschrieben sind, kann in den AGBs des jeweiligen Kabelanbieters nachgelesen werden.
Es ist ratsam, das IPTV-Paket spätestens drei Wochen vor Ablauf des alten Kabelvertrags zu bestellen, damit keine Übergangslücken entstehen. Genau so wichtig ist es wiederum, nicht zu spät zu kündigen, damit man nicht doppelt zahlen muss.
Unter Umständen sind die Gebühren für Ihren Kabelanschluss im Mietvertrag enthalten. In diesem Fall sind Ihnen in aller Regel die Hände gebunden. Eine Kündigung ist nicht möglich. Sofern also die monatliche Gebühr über die Mietnebenkosten abgerechnet wird, fallen diese auch weiterhin an.
Kleiner Tipp am Rande: Bei Bestellungen über das Internet sind oftmals Rabatte möglich.
3. Schriftliche Kündigung
Eine Kündigung muss unbedingt schriftlich erfolgen. Selbst ein Kündigungsschreiben per Fax wird in machen Fällen nicht akzeptiert. Am sichersten ist es deshalb, einen Brief per Einschreiben an seinen Kabelnetzbetreiber zu senden.
Zusätzlich sollte man eine Bestätigung der Kündigung anfordern, die man in der Regel jedoch erhält, wenn alles ordnungsgemäß verläuft.
Ist dies nicht der Fall, sollten Sie beim Provider nachhaken, damit sich die Vertragslaufzeit nicht automatisch verlängert.
4. Bestellung und Installation
Im IPTV-Bereich sind generell nur Buchungen von Triple-Play-Angeboten möglich. Das bedeutet, DSL, Fernsehen und Telefon müssen vom selben Anbieter kommen. Wer vorher bei seinem Kabelanbieter auch schon ein Triple-Play- Angebot genutzt hat, kann nach Wunsch seine alte Festnetztelefonnummer übernehmen.
Zum Empfang der IPTV-Programme müssen Sie eine Set-Top-Box bestellen. Alternativ können Sie je nach Bedarf auch gleich mehrere Geräte ordern. Des Weiteren benötigen Sie einen Router.
Beides können Sie entweder leihen oder einmalig bezahlen. Die anschließende Einrichtung der Geräte können Sie selbst durchführen oder von einem Techniker gegen einen Aufpreis übernehmen lassen.
(Maria Hollwitz)