VoD-Anbieter im Überblick, Seite 3
Online-Videotheken auf Smart TVs
Die Bildqualität steht und fällt natürlich immer mit dem verwendeten Internetanschluss und der Bandbreite, die Ihnen zur Verfügung steht. Für den Genuss von HD-Inhalten empfehlen die Anbieter mindestens 6 Megabit die Sekunde (Mbit/s), in der Praxis sollten es aber schon 10 Mbit/s sein. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Film nur stockend oder im schlimmsten Fall gar nicht wiedergeben wird. Zudem könnte sich die Bildqualität nur auf SD-Niveau einpendeln, denn viele Video-on-Demand-Services passen die Darstellung dynamisch der verfügbaren Bandbreite an. Da es aktuell immer noch sehr viele weiße Flecken ohne Hochleistungsinternet in Deutschland gibt, sei ein Geschwindigkeitstest vor dem Ausleihen eines Films dringend empfohlen.
Ein schneller Internetanschluss minimiert das Risiko eines Filmabbruchs aber nicht gänzlich und wer in seinem Haushalt mehrere Teilnehmer mit internetfähigen Geräten beherbergt, könnte bei einer parallelen Nutzung durchaus in einen Engpass geraten. Vorsicht bei Volumentarifen: Ein HD-Film ist im Schnitt rund 6 Gigabyte groß und sprengt demnach das monatliche Limit bereits an einem Abend. Wohnen Sie auf dem Land, steht in der Regel kein Internet per DSL oder Kabel zur Verfügung und der anliegende Klingeldraht ist mit einem HD-Film selbstverständlich hoffnungslos überfordert. Abhilfe schaffen hier LTE-Router, die Geschwindigkeiten mit bis zu 100 Mbit/s über Mobilfunk garantieren.
Wohin wird die Video-on-Demand-Reise gehen und wann schrumpft der Markt auf ein überschaubares Maß ein? Auch wenn von Experten längst erwartet wird, dass eine Konsolidierung einsetzen müsste, so geschieht derzeit eher das Gegenteil. Momentan wächst die Anzahl der Anbieter unaufhörlich und das sowohl auf der Bezahl- als auch auf der werbefinanzierten Seite. Damit unterscheidet sich der deutsche Markt ganz erheblich vom nordamerikanischen, welcher als Wegbereiter des Video-on-Demand-Dienstes gilt. Dort haben quasi zwei Anbieter den kompletten Markt unter sich aufgeteilt und das zu sehr moderaten Konditionen. Die riesige Onlinevideothek Netflix etwa verlangt umgerechnet sechs Euro pro Monat für einen uneingeschränkten Zugriff auf das gesamte Angebot, welches von unzähligen Geräten aus abrufbar ist, während sich Hulu komplett über Werbung finanziert und neben attraktiven US-Serien auch jede Menge hochkarätige Shows in feinster Qualität anbietet.
Dabei formt Hulu eine fruchtbare Synergie aus verschiedenen Fernsehstudios wie etwa Fox oder ABC. So ist die rechtliche Grundlage gesichert und der Service entzieht aufgrund seiner Angebotsvielfalt und Einfachheit im Zuge der Nutzung den illegalen Angeboten die Existenzgrundlage – ein absolut wünschenswerter Zustand. Davon sind wir hierzulande allerdings noch weit entfernt, denn die rechtliche Grundlage scheint sich komplizierter zu gestalten; so wird es zumindest seitens der Medien immer kommuniziert. An dieser Stelle sollte der Begriff der Kulturflatrate abermals ins Spiel gebracht werden, denn der Ansatz verspricht einen unbegrenzten Zugang zu Video- und Audioinhalten, der durch eine fixe monatliche Gebühr getragen wird.
Diese Pauschalabgabe wird dann an die Rechteinhaber verteilt und gleichzeitig spielt es keine Rolle mehr, was welcher Anbieter zur Verfügung stellt, da alles bereits im Preis mit inbegriffen ist. In diesem Fall müsste sich der Zuschauer nicht mehr durch Anbieter-Kataloge wühlen und der Konsum würde endlich im Mittelpunkt stehen. Doch das ist letztlich noch Zukunftsmusik, aber zumindest der Ansatz der Flatrate erscheint dieser Tage immer häufiger im Video-on-Demand-Bereich und Anbieter wie etwa Watchever legen fleißig weitere Grundsteine für den allumfassenden Medienabruf, ob zuhause oder unterwegs. Doch bis zum Eintreff en dieser Unterhaltungs-Utopie werden noch viele Tage ins Land ziehen und es müssen noch unzählige Steine auf Seiten der Konsumenten, Produzenten und Rechteinhaber Testsieger aus dem Weg geräumt werden.