Unitymedia zu Reanalogisierung

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Digitalumstieg in NRW nicht möglich

Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia hält die Abschaltung der analogen Signale im Kabel in Nordrhein-Westfalen für unrealistisch. Die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) hingegen versteht das nicht.

Gegenüber DIGITAL FERNSEHEN sagte eine Unternehmenssprecherin von Unitymedia, bei der Abschaltung der analogen Signale im Kabel müsse beachtet werden, dass NRW das einzige Bundesland sei, das eine Verbreitung von 25 analogen Must-Carry-Programmen ohne zeitliche Beschränkung vorschreibe. „Wegen der gesetzlichen Digitalisierungsblockade ist ein Digitalumstieg überhaupt nicht möglich“, so die Sprecherin weiter.

Dem ist nicht so, hält Andreas Hamann, Bereichsleiter für Plattformregulierung und digitalen Zugang bei der ALM dagegen. „Es gibt kein Gesetz, das den Komplett-Umstieg von analog auf digital regelt“, sagt er. Damit gebe es auch keines, was ihn verbiete. Lediglich die Abschmelzung von analogen Sendern sei in den jeweiligen Landesmediengesetzen gesetzlich geregelt. Im Falle Nordrhein-Westfalens verweist Hamann auf Paragraph 27 Absatz 3 des Landesmediengesetzes. Zu einer analogen Restversorgung gebe es seitens der ALM keine Position, da sowohl für Satellit als auch langfristig im Kabel der analoge Switch-Off gewollt sei.

Auch längerfristige Verträge mit der Wohnungswirtschaft müssten in der Planung für eine mögliche Analog-Abschaltung berücksichtigt werden. Zudem sprächen die vielen Analog-Kunden gegen den Switch-Off. Zwar motiviere der Kabelnetzanbieter seine Kunden „sehr erfolgreich“ zum Wechsel auf digital, „dennoch respektieren wir, dass viele unserer Kunden auf die bequeme Handhabung des analogen Anschlusses noch nicht verzichten möchten“, sagt die Sprecherin von Unitymedia.

Aus diesen Faktoren ergebe sich „zwangsläufig die Notwendigkeit zur Reanalogisierung von digitalen Programmen, um diesen Verpflichtungen zur analogen Programmverbreitung auch in Zukunft nachzukommen“. In den Fällen, in denen sich Unitymedia vertraglich zu einer Analogversorgung verpflichtet habe, müsse der Kabelnetzanbieter „gegebenenfalls für die jeweilige Vertragslaufzeit reanalogisieren“, erläutert die Sprecherin und ergänzt „falls der Kunde nicht von sich aus für seine Bestände auf digital umsteigen möchte“. Viele Wohnungsbaugesellschaften würden beispielsweise zum digitalen Multimedia-Anschluss des Anbieters wechseln, der TV, Internet und Telefon ermögliche.

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