TV-Hintergrundinformationen

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TV-Hintergrundinformationen, Teil 2

Harte Arbeit wird manchmal reich belohnt

Recht & Gesetz

In Deutschland regeln Rundfunkrecht, Urheberrecht und internationale Verträge den Fernsehbetrieb. Dabei gilt der Rundfunk als meinungsbildendes Medium und fällt somit in die Kulturhoheit der Bundesländer. Diese haben sich jedoch gemeinsam auf den bundeseinheitlichen Rundfunkstaatsvertrag geeinigt. Dieser Vertrag enthält Regelungen für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, über Zulassungsvoraussetzungen für Privatsender sowie über Form und Dauer von Werbeeinblendungen. Des Weiteren sind Festlegungen über Jugendschutz, Kurzberichterstattung und Berichterstattungen über Großereignisse enthalten.
 
Im Hinblick auf den Jugendschutz prüft die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft Filme in Bezug auf Jugendschutz und vergibt entsprechende Altersfreigaben. Filme, die für Jugendliche unter 16 Jahren nicht geeignet sind (FSK 16), dürfen im Fernsehen ausschließlich zwischen 22.00 und 06.00 Uhr ausgestrahlt werden. Sendungen, die eine Altersfreigabe von 18 Jahren aufweisen (FSK 18) dürfen darüber hinaus erst ab 23 Uhr gesendet werden.
 
Außerhalb der eingeschränkten Sendezeiten für diese Ausstrahlungen entfallen außerdem Vorschaueinblendungen für derartige Sendungen. Um Filme, die einer Altersfreigabe unterliegen, dennoch zur Hauptsendezeit ausstrahlen zu können, zeigen viele Sender geschnittene Fassungen. Bei diesen sind dann alle brikären Inhalte entschärft, also eliminiert wurden.

Konsumforschung

Zum Zwecke der Fernseh-Konsumforschung in Deutschland wurde von den Anstalten ARD, Pro-Sieben-Sat-1-Media-AG, Mediengruppe-RTL-Deutschland und ZDF die Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung (AGF) ins Leben gerufen. Laut diesem Unternehmen existieren 2010 zirka 35,49 Millionen deutschsprachige Fernsehhaushalte von denen ca. 42,8 Prozent über Digitalempfang verfügen. Der Zuschaueranteil in der Gesamtbevölkerung soll darüber hinaus an einem gewöhnlichen Wochentag bei ungefähr 72,7 Prozent liegen (gezählt wurden nur Personen ab 14 Jahren) . (Quelle: AGF/GfK Fernsehforschung; Stand: 01.04.2010)
 
Eine Analyse aller Zahlen, die die AGF/GfK Fernsehforschung veröffentlicht hat, zeigt dass der Fernsehkonsum wie auch der Grad der Digitalisierung in den vergangen Jahren stark gestiegen ist. Dabei haben in der Regel die Sender den größten Zuschaueranteil, die zur Prime-Time Fernsehpreis-prämierte Filme zeigen, denn zwischen 20.00 und 23.00 Uhr ist die Sehbeteiligung am größten.

Fernsehpreise

Um herausragende Leistungen im Fernsehbereich zu würdigen, werden in Deutschland jährlich verschiedene Fernsehpreise verliehen. Dazu gehören beispielsweise:

  • seit 1948 der von Hubert Burda Media gestiftete Bambi,
  • seit 1964 der vom Adolf-Grimme-Institut gestiftete Adolf-Grimme-Preis,
  • seit 1965 die von der Fernsehzeitschrift Hörzu verliehene Goldene Kamera,
  • seit 1989 der von der Bayerischen Staatsregierung verliehene Bayerische Fernsehpreis sowie
  • seit 1999 der Deutsche Fernsehpreis, der als Gemeinschaftsinstitution von Das Erste, ZDF, RTL und Sat 1 verliehen wird.

(Charleen Lamczyk)

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