ZPÜ will Urheberrechtsabgaben festlegen
Mai 2010 – Bereits in der letzten Ausgabe berichtete DIGITAL INSIDER über den Zwist zwischen der Unterhaltungselektronik- industrie und der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) bezüglich der zu leistenden Abgaben auf Geräte mit Aufzeichnungsfunktion.
Nachdem Anfang 2010 die Frist für eine Einigung zwischen beiden Parteien ausgelaufen war und nun das Schiedsgericht des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) an einem Einigungsvorschlag arbeitet, existieren de facto keine Tarife für diese Abgaben. Als Folge zahlen UE-Hersteller das, was sie für angemessen halten. Die ZPÜ kündigte gegenüber DIGITAL INSIDER an, eigenständig Tarife festlegen und diese dann auch gegenüber den Herstellern einfordern zu wollen. Auf erneute DI-Anfrage stehen bislang noch keine Tarife fest, aber dieses Vorgehen der ZPÜ ist nicht neu.
OLG erlässt EV
Am 6. Mai veröffentlichte die ZPÜ im Bundesanzeiger Tarife für Urheberrechtsabgaben auf PCs. Dieser Veröffentlichung gingen Streitigkeiten mit dem Zentralverband Informationstechnologie und Computerindustrie (Zitco) voraus.
Während sich die ZPÜ mit dem Bundesverband Computerhersteller (BCH) über Urheberrechtsabgaben auf PCs einigen konnte, zeigte sich Zitco mit der Höhe der Tarife nicht einverstanden. Im Rahmen der Gespräche zwischen dem Verband und Vertretern der ZPÜ teilten diese mit, dass die Tarife demnächst veröffentlicht würden.
Um nicht vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden, beantragte Zitco eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung. Die ZPÜ hingegen argumentierte, der BCH vertrete die Interessen der führenden PC-Hersteller, die rund 70 Prozent des deutschen PC-Marktes abdecken würden, weshalb die Tarife aus der Einigung mit dem BCH für alle Hersteller gelten müssten.
Abgabe auf Rohlinge
Das Oberlandesgericht München erließ am 19. Februar die einstweilige Verfügung gegen die ZPÜ, die ihr untersagt, Tarife für die Abgabe auf PCs aufzustellen sowie diese zu veröffentlichen, ohne dass vorher eine Einigung erzielt wurde. Scheitern diese Verhandlungen, müsse ein Schiedsverfahren eingeleitet werden, so das OLG. Außerdem dürfen solche Abgaben nach Ansicht des Gerichts erst dann erhoben werden, wenn Untersuchungen belegen, inwiefern PCs für Privatkopien genutzt werden.
In der Auseinandersetzung zwischen der ZPÜ und dem Informationskreis Aufnahmemedien (IM) zu Abgaben auf Rohlinge sind solche Untersuchung durchgeführt worden, auf deren Grundlage die DPMA-Schiedsstelle einen Einigungsvorschlag erarbeitet hat. Laut IM seien die vorgesehenen Vergütungssätze jedoch unangemessen hoch und entsprächen nicht den gesetzlichen Bestimmungen.
„Außerdem ist die Berechnung teilweise grob fehlerhaft und einzelne Produkte werden falsch klassifiziert“, sagt der IM, der nun den Sachverhalt vor dem OLG München klären will. Die Kritik an der ZPÜ: Sie habe ohne Bezug auf Untersuchungsergebnisse Tarife für Abgaben auf Rohlinge veröffentlicht. Zudem seien die Ergebnisse nicht veröffentlicht worden. „Bis zu einer endgültigen Entscheidung sehen wir uns an die überhöhten Forderungen nicht gebunden“, erklärt IM-Vorsitzender Paul Koglin.
Ende April 2010 hob das OLG München die von Zitco erwirkte einstweilige Verfügung wieder auf. „Die Entscheidungsgründe des OLG stellen klar, dass die Antragsteller durch die Tarifveröffentlichung nicht in ihren Rechten verletzt werden und deshalb kein Anspruch auf Unterlassung der Tarifveröffentlichung bestand“, erklärt eine ZPÜ-Sprecherin gegenüber DIGITAL INSIDER. Das gelte auch für zukünftige Antragsteller. Aber: Das Gericht sieht – zumindest vorläufig – auch keine verbindliche Wirkung der veröffentlichten Tarife für die betroffenen Unternehmen. Inzwischen hat der Hightech-Verband Bitkom ein Schiedsverfahren zum Streit um PC-Abgaben initiiert. Mit einem endgültigen Ergebnis ist frühestens Ende dieses Jahres zu rechnen.
Erstattung möglich
Auch in der Auseinandersetzung um Urheberrechtsabgaben auf UE-Geräte mit Aufnahmefunktion wurde ein Schiedsverfahren eingeleitet (DI berichtete), indessen Rahmen untersucht wird, welche Geräte in welchem Umfang für Privatkopien genutzt werden. Die ersten Ergebnisse liegen vor, jedoch ist mit einem Einigungsvorschlag der Schiedsstelle nicht vor Sommer zu rechnen.
Die ZPÜ hat angekündigt, bereits geleistete Zahlungen der Hersteller anzurechnen und Überzahlungen zu erstatten, sobald Tarife feststehen. Da aber solche Tarife laut Gericht keine Verbindlichkeit besitzen, sind sie zumindest vorläufig nicht mehr als ein zahnloser Papiertiger.
In Anbetracht der geschilderten Probleme zwischen der ZPÜ und den PC- und Rohlingherstellern ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich Vertreter der ZPÜ und der Unterhaltungselektronik ebenfalls vor dem OLG München wiedersehen, recht hoch.
(Marc Hankmann)