Sendeanstalten

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Sendeanstalten, Teil 4

Bezahlfernsehen / Pay-TV-Sender (II)

Für das Bezahlfernsehen gibt es verschiedene Angebotsmodelle:

Das Selektionsmodell

Hierbei werden ein oder mehrere einzeln ausgewählte Programme (z. B. Spartenprogramme) abonniert.



Das Programmbouquet

Beim Programmbouquet besteht das Abonnement aus mehreren meist zu einem Paket geschnürten Programmen wie beispielsweise mehreren Sportprogrammen, Wissensprogrammen oder Kinderprogrammen sowie Film- oder Serienpaketen.



Grundverschlüsselte Angebote mit einmaliger Freischaltgebühr

Grundverschlüsselte Angebote sind ausschließlich durch ein Zugangsberechtigungssystem und eine Dekoderkarte empfangbar. Darüber hinaus ist meist die Entrichtung einer einmaligen Freischaltgebühr nötig – selbst dann, wenn das Angebot vom Kabelnetz- oder Satellitenbetreiber als Free TV beworben wurde. Ein Beispiel für ein grundverschlüsseltes Angebot sind beispielsweise die im „Entertain Premium“-Packet von T angebotenen Premium TV-Sender.



Pay-per-View (PPV)

PPV-Anbieter strahlen ihre Inhalte, wie es auch beim Free-TV (öffentlich-rechtliche und Privatsender) der Fall ist, permanent aus, jedoch in verschlüsselter Form. Erst wenn der Endkunde einen PPV-Inhalt (z. B. einen Spielfilm) beim Anbieter „freischalten“ lässt, wird der Inhalt zu einem festgelegten Sendetermin dekodiert und somit sichtbar. PPV ist also ein Einzelabruf-Verfahren.



Für die Nutzung von PPV-Angeboten ist zum einen ein Digital-TV-Receiver und zum anderen eine Dekoderkarte (Smartcard) des PPV-Anbieters mit einer eindeutigen Identifikationsnummer (Pin) nötig.



Video-on-Demand (VoD)

VoD funktioniert ebenso wie Pay-per-View, mit dem Unterschied, dass der Kunde selbst den Sendezeitpunkt festlegt und gemäß dieser Angabe das ausgewählte Programm „freigeschaltet“ wird. Dieses wegen technischer Einschränkungen nur bedingt marktreife Verfahren wird hauptsächlich über Internet-Dienstanbieter (Provider) realisiert und funktioniert ausschließlich mit Breitbandanbindung über DSL oder Kabelmodem.

Near-Video-on-Demand (nVoD)

Dieses Angebotsmodell stimmt im Wesentlichen mit VoD überein, mit dem Unterschied, dass der Sendezeitpunkt lediglich grob bestimmt werden kann. Eine Sendung wird dabei zyklisch mehrfach wiederholt und der Kunde wählt eine entsprechende Anfangszeit aus. Damit stellt nVoD also eine Mischform aus PPV und VoD dar.



Vermeintliche Pay-TV-Angebote

Es gibt über die Pay-TV-Programme hinaus auch Sender, für deren Empfang auf bestimmten Verbreitungswegen eine Zugangsgebühr (auch Servicepauschale) gezahlt werden muss. Dazu gehören beispielsweise in vielen Kabelnetzen die mit einer Grundverschlüsselung versehenen Privatsender oder die HD-Plus-Sender. Diese Angebote gehören nicht in die Kategorie Pay-TV, da die hierfür zu zahlenden Gebühren nicht an die Programmanbieter, sondern an die jeweilige Kabelgesellschaft oder den Satellitenbetreiber fließen.




(Charleen Lamczyk)

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