Sendeanstalten, Teil 2
Kommerzielle Rundfunkanstalten
Neben den öffentlich-rechtlichen Sendern gibt es in Deutschland im frei empfangbaren Fernsehen eine Vielzahl überregionaler Privatsender (siehe Liste der überregionalen Privatsender). Diese finanzieren sich nicht nur geringfügig, sondern ausschließlich über Werbeeinnahmen und strahlen daher wesentlich mehr Reklame aus.
Den Markt der überregionalen Privatsender dominieren die zwei großen Konzerne Pro-7-Sat-1-Media und die RTL Group.
Zur Pro-Sieben-Sat-1-Media-AG mit Sitz in München gehören neben einer Vielzahl kleiner Programme die Sender Pro 7, Sat 1, Kabel Eins, N 24, 9 Live und seit dem 7. Mai 2010 der neue Frauensender Sixx.
Die RTL Group (abgeleitet aus Radio Télévision Luxembourg) mit Hauptsitz in Luxemburg ist mit 45 Fernseh- und 32 Radiosendern der größte Betreiber von werbefinanziertem Privatfernsehen und Privatradio in Europa und gehört zu 90,4 Prozent der Bertelsmann AG. An den deutschen Sendern RTL Television, N-TV, Vox, Super RTL (alle mit Sitz in Köln) und RTL 2 (mit Sitz in Grünwald bei München) hält der Konzern jeweils unterschiedliche Anteile bis hin zu 99,7%.
Neben diesen beiden Großkonzernen gibt es eine Vielzahl an Spartenprogrammen wie:
- Musiksender (z. B. MTV, Viva),
- Sportprogramme (z. B. Eurosport, DSF),
- Gamingsender (z. B. K1010),
- Homeshopping-Kanälen (z. B. HSE 24) sowie
- Ballungsraumfernsehprogramme (z. B. NRW TV, Saar TV, Sachsen Fernsehen, TV Berlin).
(siehe Liste der überregionalen Privatsender und Liste kleiner Sender)
Die digitalen Varianten der überregionalen Privatsender können, wie es auch bei ARD und ZDF der Fall ist, ohne zusätzliche Kosten empfangen werden (zumindest via DVB-S und DVB-T). Bei DVB-T ist dabei jedoch die Auswahl an empfangbaren Sendern häufig sehr gering. Beim Empfang über DVB-C ist zwar keine Pay-TV-Abgabe an den jeweiligen digitalen Sender nötig, allerdings wird von den Kabelnetzbetreibern häufig eine höhere Servicepauschale für digitalen als für analogen Empfang gefordert.
Die HD-Varianten der Privatsender (so vorhanden) sind hingegen mit wenigen Ausnahmen generell kostenpflichtig, auch wenn sie sich häufig durch nichts außer verbesserter Bildqualität vom SDTV-Sender unterscheiden. Sie fallen demnach in die Kategorie Pay-TV-Sender.