Während langer Autofahrten nur Musik und Nachrichten hören? Das war gestern. Heute sind die Ansprüche an das Unterhaltungsprogramm im Fahrzeug deutlich höher. Ein schlichtes Autoradio genügt längst nicht mehr. Das birgt aber Gefahren.
Mittlerweile ist es so, dass die Entertainment-Systeme in den Fahrzeugen schneller altern als die Technik der Fahrzeuge. Wer einen vier bis fünf Jahre alten Gebrauchtwagen verkaufen will, sollte darüber nachdenken, ob er den Wiederverkaufswert seines Fahrzeugs durch den Einbau eines modernen Multimedia-Systems steigern kann. In vielen Fällen wird sich diese Investition amortisieren.
Auch für diejenigen, die ihr Fahrzeug behalten wollen, ist es empfehlenswert in moderne Unterhaltselektronik zu investieren. So lassen sich lange Urlaubsfahrten oder Dienstreisen an weit entfernte Orte deutlich entspannter genießen. Beispielweise lassen sich mit geringem Aufwand an den Sitzen Displays befestigen, die über einen DVD oder Blu-ray Player im Cockpit oder mit dem Inhalt von Speicherkarten bespielt werden können.
Am Steuer sitzen und Filme anschauen?
Auch wenn moderne Infotainmentsysteme heutzutage mit hochauflösenden Displays ausgestattet sind, können darüber während der Fahrt keine Filme abgespielt werden. Das hat einen einfachen Grund: das Abspielen von Medien im Cockpit würde den Fahrer erheblich ablenken, was im schlimmsten Fall einen Unfall verursachen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnte. Daher sind Multimedia-Systeme in Fahrzeugen herstellerseitig mit einer eingebauten Sperre ausgerüstet, die das Abspielen von Filmen während der Fahrt verhindert.
Jedoch ist die Gesetzeslage in diesem Punkt nicht so eindeutig wie man es sich wünschen würde. So findet sich in der Straßenverordnung keine Vorschrift, die das Anschauen von Filmen explizit verbietet. Anders sieht es beim Benutzen eines Smartphones aus. Wird der Fahrer bei einer Verkehrskontrolle mit dem Handy in der Hand erwischt, muss er bis zu 60 Euro Strafe zahlen und bekommt als Verkehrssünder einen Punkt in der Flensburger Kartei. Schaut sich der Fahrer während der Fahrt hingegen einen Film über ein Smartphone an, das zum Beispiel in einer Halterung befestigt ist, liegt keine verbotene Handynutzung am Steuervor. Abzuraten ist davon jedoch in jedem Fall. Hingegen dürfen Beifahrer und die übrigen Insassen auf den Rücksitzen auf entsprechenden Ausgabemedien nach Herzenslust ihre Lieblings-Serie oder einen unterhaltsamen Film genießen, solange sie dadurch den Fahrer nicht ablenken.
Verlust des Versicherungsschutzes
Kommt es jedoch zu einem Unfall, weil der Fahrer durch seine Mediennutzung abgelenkt war, so riskiert er den Versicherungsschutz des Fahrzeugs. Wird das Verhalten des Fahrers als grob fahrlässig oder als bedingt vorsätzlich eingestuft, kann die Versicherung bei der Schadensregulierung die Leistung kürzen oder sogar vollständig verweigern.
Mit welchen Konsequenzen müssen Autofahrer rechnen, wenn er am Steuer Filme anschaut?
- Verstoß gegen den §1 der StVO (Gefährdung anderer): 20 bis 35 Euro
- Verstoß gegen das Verbot der Handynutzung am Steuer: 60 Euro und ein Punkt in Flensburg
- Verstoß gegen den § 23 StVO (zum Beispiel durch Umgehen eingebauter Sperren): 80 Euro und ein Punkt in Flensburg
- Minderung der Versicherungsleistung im Falle eines Unfalls
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