Im Gespräch mit Kartellamtspräsident Mundt

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„Das ist per se nichts Schlechtes.“

Sowohl den Privaten als auch den Öffentlich-Rechtlichen blieb der Start einer Online-Plattform für TV-Inhalte verwährt. Kein Wunder, dass die TV-Branche nicht gut auf Andreas Mundt und sein Team zu sprechen ist. Gegenüber DIGITAL INSIDER erklärt der Präsident des Bundeskartellamts, wie es zu den Entscheidungen kam, was er von ausländischen Online-VoD-Anbietern hält und ob das Wettbewerbs- und Kartellrecht reformiert werden muss.

 
Herr Mundt, Sowohl Germany’s Gold als auch Amazonas sind gescheitert. Wie weit geht Ihr Verständnis für den Unmut der betroffenen Medienunternehmen?
 
Andreas Mundt: Aus unserer Sicht hätten beide Plattformvorhaben nicht scheitern müssen. Wir haben immer wieder betont, dass eine gemeinsame technische Plattform möglich ist und lediglich wettbewerbsbeschränkende Regelungen bei dem Betrieb einer gemeinsamen Plattform zu vermeiden sind. In unseren Verfahren haben wir deutlich gemacht, worum es sich hierbei handelte. Die Amazonas-Plattform war zum Beispiel von vornherein nicht als offene Plattform angelegt, sondern beschränkte den Kreis der Anbieter neben RTL und ProSiebenSat.1 auf wenige kleinere TV-Sender. Auch bei Germany’s Gold ging es über den Betrieb einer gemeinsamen technischen Plattform hinaus, konkret den gemeinsamen Vertrieb über die Plattform, mit dem schwerwiegende Wettbewerbsbeschränkungen verbunden gewesen wären. Bei beiden Vorhaben haben sich die Beteiligten geweigert, die vermeidbaren Wettbewerbsbeschränkungen zu beseitigen. Es leuchtet mir zum Beispiel beim besten Willen nicht ein, warum die gebührenfinanzierten ARD und ZDF ihre Preise abstimmen müssen, bevor sie dem Verbraucher ihre Produkte über VoD anbieten.
 
 
Auf den Medientagen München haben Vertreter der Medienunternehmen eine Reform des Kartell- und Wettbewerbsrechts gefordert. Sehen Sie hier angesichts eines immer globaler werdenden Marktes, in dem sich deutsche Medienunternehmen bewegen, Handlungsbedarf oder ist das Kartell- und Wettbewerbsrecht, so wie es jetzt ist, aus Ihrer Sicht für derlei Marktentwicklungen ausreichend?
 
Mundt: Das geltende Kartellrecht bringt die nötige Flexibilität mit, auch sehr dynamischen Marktentwicklungen gerecht zu werden. Es ist wichtig, sich zu vergegenwärtigen, dass das Gesetz gerade keine bestimmte Sicht auf einen Markt festschreibt. Im Gegenteil, es setzt die genaue Analyse der tatsächlichen Marktverhältnisse und der absehbaren Entwicklungen voraus, damit anschließend die Frage beantwortet werden kann, was zum Schutze des Wettbewerbs unter diesen Umständen jeweils notwendig ist.
 
 
Ein Kritikpunkt aus der Medienindustrie ist die Marktdefinition des Kartellamts. Die dynamische Entwicklung des Medienmarktes würde nicht berücksichtigt, heißt es. Muss das Kartellamt seine Sicht auf den oder die Märkte, um die es bei Germany’s Gold und Amazonas ging, überprüfen?
 
Mundt: Wir überprüfen dies in jedem Fall neu und analysieren immer wieder sehr sorgfältig die Entwicklung der Medienmärkte. Im Fall Germany’s Gold zum Beispiel war aber die Marktdefinition gar nicht das entscheidende Thema. Wenn zwei Wettbewerber, wie ARD und ZDF es nun einmal sind, gemeinsam die Preise für ihre Produkte festlegen wollen, stellt das einen Verstoß dar und dies unabhängig von der Definition des relevanten Marktes. Mit solchen massiven Wettbewerbsbeschränkungen darf den Herausforderungen des Medienwandels in keinem Fall begegnet werden. Bei Amazonas haben wir im Einzelnen die Bedeutung von Online-Video-Werbung ermittelt und perspektivisch als Teil des Fernsehwerbemarktes angesehen. Hiergegen hatten sich die Beteiligten angesichts ihrer schon jetzt erreichten hohen Marktanteile in dem Bereich sogar gewehrt.
 
 

 
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