„Hinter’m Horizont geht’s weiter“ , Teil 2
Abomodell
Natürlich müssen Sie auch an die laufenden Kosten denken. Die Ersteinrichtung der Anlage und die Anschaffung der Slingbox und des Slingcatchers sind selbstverständlich einzukalkulieren. Hinzu kommen weitere monatliche Kosten für den Abovertrag mit dem Pay-TV-Anbieter, Stromkosten für den Betrieb der Anlage und Kosten für den Breitbandinternetanschluss bei Ihrem Partner. Bei einer klassischen Banküberweisung von Deutschland in die USA fallen leider sehr hohe Gebühren an. Eine Kreditkartenzahlung ist bei Privatpersonen nicht möglich. Empfehlenswert ist deshalb das Ausweichen auf einen Bezahlanbieter, etwa Paypal. Die Tochter des Internetriesen Ebay betreibt ihr Geschäft mit virtuellen Bankkonten bereits seit einigen Jahren. Partner wie Nutzer müssen bei dem Dienst angemeldet sein. Die Einzahlung der Beträge auf das Konto erfolgt via Bankeinzug, die Zusendung von Geldbeträgen geschieht durch Eingabe der E-Mail-Adresse des Empfängers. Es entstehen lediglich geringe Gebühren für das Empfangen von Geldbeträgen, die aber im Vergleich zu den Bankgebühren zu verschmerzen sind.
Schnelles Internet notwendig
Die Slingbox kann sich auf die Übertragungssituation einrichten. Bei einer hohen Verbindungsrate sind Bild- und Tonqualität sehr gut. Ab einer Internetgeschwindigkeit von 2 Megabit pro Sekunde (MBit/s) ist Streaming möglich, doch für ein gutes Bild sollten es mindestens 5 bis 6 MBit/s sein. Wichtig ist dabei, dass der Upstream, also die Geschwindigkeit, mit der vom Sender Daten übertragen werden, möglichst hoch ist. Entsprechende Leitungen sind auch in den USA nicht besonders preiswert zu haben. Grundsätzlich ist ein gleichzeitiger Surf-Betrieb aber kein Problem, solange nicht große Datenmengen regelmäßig von Ihrem Partner ins Internet übertragen werden. Die Datenmengen sind während des Betriebs nicht unerheblich: Je größer der Upload ist, desto größer sind die Datenmengen. Achten Sie bei der Wahl des Internetanbieters neben der Bandbreite auf eventuelle Beschränkungen der Datenmenge. Eine sogenannte Flatrate ist empfehlenswert.
Nicht nur US-Fernsehen
Unsere Betrachtung gilt natürlich in diesem speziellen Fall zunächst für US-amerikanische TV-Stationen. Freunde des asiatischen TV-Marktes fallen aber ebenfalls unter die potenziellen Interessenten für das Slingbox-Streaming. Die Schwierigkeit in diesem Fall ist jedoch die Boxenunterstützung, denn im Gegensatz zum US-Markt sind japanische Modelle ebenso wenig enthalten wie die typischen Set-Top-Boxen für deutsche Haushalte. Die Slingbox erlaubt allerdings das Einprogrammieren von unbekannten Fernbedienungen. Selbstverständlich funktioniert das Streaming auch innerhalb Deutschlands, um etwa mit Mobilgeräten unterwegs fernzusehen.
Grauzone
Rein rechtlich gesehen bewegen Sie sich in einer Grauzone. Die US-Pay-Anbieter sehen eine solche Fremdnutzung nicht gern und in den USA wurden schon wegen viel geringerer Vergehen riesige Rechtsstreitigkeiten begonnen. Absolut legal ist diese Weiterleitung von US-TV- Sendungen nicht. Hierzulande würde man davon ausgehen, dass eine solche Dienstleistung, die Ihr Partner in den USA vornimmt, rechtlich deutlich schwieriger einzustufen ist, wenn dafür noch eine geldwerte Leistung erbracht wird. Tatsächlich gab und gibt es in den USA Anbieter, die gegen eine monatliche Gebühr von etwa 120 bis 200 Euro Streaming-Accounts offerieren, auch über eine Slingbox. Einige haben aber bereits rechtliche Schwierigkeiten bekommen und sind nach unseren Recherchen gerade „in der Umstellung“ oder nehmen keine neuen Kunden auf.