GEZ: Sinkende Beiträge?

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Vier Modelle zur Rundfunkgebühr

Was schon lange gefordert wird, könnte bald Realität werden: die Reform der Rundfunkgebühr. Nicht nur die technologische Entwicklung, die aus nahezu jedem Gerät, das irgendwie ein Bild oder einen Ton ausspuckt, einen Rundfunkempfänger macht, hat zu der Diskussion geführt, ob eine geräteabhängige Erhebung der Gebühr noch sinnvoll ist. Das Schnüffelimage der GEZ ist zudem trotz aller Werbemaßnahmen nicht gerade zeitgemäß.

In der Diskussion sind neben dem jetzt gültigen drei weitere Modelle, bei zweien ist die Differenzierung in unterschiedliche Empfangsgeräte obsolet. Doch das ist nur ein Punkt der Diskussion. Dahinter reihen sich einige weitere Fragen ein.

Weiter wie bisher

Die Reform der Rundfunkgebühr ist nicht zwingend, es könnte auch alles beim Status quo bleiben. Dahin gehen zumindest die derzeitigen Überlegungen. Es soll jedoch zur gerätebezogenen Rundfunkgebühr eine widerlegliche Vermutung für das Bereithalten eines Empfangsgerätes eingeführt werden, d. h. man geht davon aus, dass in jedem Haushalt ein Rundfunkempfangsgerät vorhanden ist. Die GEZ-Kontrolleure fielen damit weg.
 
Damit kommt man bereits dem Modell einer Haushaltsabgabe recht nahe. Die FDP favorisiert eine Abgabe lediglich für private Haushalte. Die Wirtschaft soll nach der Vorstellung der Liberalen nicht mit der Rundfunkgebühr belastet werden. Damit steht die FDP aber weitestgehend alleine. SPD und Grüne plädieren für eine Haushaltsabgabe, die auch Betriebsstätten miteinbezieht. Die CDU tendiert ebenfalls zu einer Haushalts- und Betriebsstättenabgabe.

Sinkende Beiträge

Das dritte Modell sieht eine Rundfunkgebühr vor, die jeder Wahlberechtigte zu entrichten hätte. Ausgenommen wären einkommensschwache Gruppen. In diesem sogenannten Hessischen Modell wären ebenso wie bei einer Haushaltsabgabe Familien und Lebensgemeinschaften besser gestellt als Alleinlebende.
 
Das Modell sieht eine monatliche Gebühr von 15,36 Euro für alleinlebende Personen und 7,68 Euro für Personen in Partnerschaften vor. Dadurch ergäbe sich ein Gebührenvolumen von 7,29 Milliarden Euro, das in etwa dem Aufkommen von 7,26 Milliarden Euro im Jahr 2008 entspräche.
 
Aufgrund des demografischen Wandels und des damit verbundenen Anstiegs an Singlehaushalten wird sogar ein überhöhtes Gebührenaufkommen von 7,47 Milliarden Euro prognostiziert, was im Umkehrschluss ein Sinken der Beiträge zur Folge hätte.
 
Selbst wenn eine gegenläufige demografische Entwicklung einsetzen sollte, läge die Belastung noch unter der heutigen. Alleinlebende müssten dann 15,76 Euro und Lebensgemeinschaften pro Person 7,88 Euro im Monat zahlen.
 
Bei diesen Berechnungen ist keine Beteiligung der Wirtschaft vorgesehen. Würde diese noch hinzukommen, halten die Entwickler dieses Modells trotz einer rückläufigen demografischen Entwicklung Gebührensätze um 15 bzw. sieben Euro für realistisch.

GEZ auflösen

Der Vorteil des Hessischen Modells: Die Wohnungskontrollen durch die GEZ fielen weg. Das hätte Einsparungen in Höhe von 162 Millionen Euro zur Folge. Die GEZ bliebe aber als Einzugszentrale und Entscheider über Gebührennachlässe erhalten.
 
Die GEZ abschaffen wollen hingegen die Linken. Ihr Vorschlag sieht eine Rundfunkgebühr vor, die von der Höhe des zu versteuernden Einkommens abhängig gemacht wird. Ähnlich wie bei der Kirchensteuer soll die Höhe der Rundfunkgebühr auf Basis der Einkommensteuer berechnet und vom Finanzamt eingezogen werden. Prognostiziert werden vier bis fünf Prozent der Einkommenssteuer. Die GEZ wäre damit überflüssig.
 
Das Modell der Linken sieht ebenso wie die Berechnungen zum Hessischen Modell keine Beteiligung der Wirtschaft vor. Die Begründung: Eine Kompensation fände nach Worten der Linken durch die größere Belastung hoher Einkommen statt. Zahlen sind hierzu allerdings nicht bekannt.
 
Ohnehin dreht sich die derzeitige Diskussion um die fortgeschriebene gerätebezogene Rundfunkgebühr und die geräteunabhängige Haushalts- und Betriebsstättenabgabe, wobei Letztere den Vorteil hätte, dass die typischen Probleme, die mit dem Bereithalten von Rundfunkgeräten auftauchen, nicht mehr vorhanden wären und somit auch die Wohnungskontrollen zurückgefahren werden könnten.
 
Unabhängig vom Modell wird überlegt, die Differenzierung zwischen neuartigen und herkömmlichen Empfangsgeräten sowie zwischen Grund- und Fernsehgebühr abzuschaffen. Auch die Regelungen zum Befreiungsrecht können von den Modellen losgelöst behandelt werden.
 
Wenn man bedenkt, wie lange bereits über eine Reform der Rundfunkgebühr debattiert wird – das Hessische Modell ist zum Beispiel aus dem Jahr 2007 – ist mit einem übermäßigen Reformeifer der Rundfunkreferenten eher nicht zu rechnen. Also bleibt alles beim Alten?
(Marc Hankmann)

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