Vorsicht bei Aufhebungsverträgen: Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer

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Bild: © Gina Sanders/stock.adobe.com

Aufhebungsverträge sind Verträge, die zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geschlossen werden. Sie werden verwendet, um dem Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung Abfindungen und andere Leistungen zukommen zu lassen. Solch eine einvernehmliche Regelung wird manchmal leichtfertig angenommen, obwohl es oft besser wäre, auf eine Kündigung zu bestehen. 

Doch sollte man als Arbeitnehmer hier keinesfalls voreilig oder mit falschem Stolz handeln. Insbesondere, wenn noch kein neues Arbeitsverhältnis besteht, ist es fast immer besser, keinen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Auch wenn die Initiative vom Chef ausgeht, ist Vorsicht geboten. Bei Unsicherheiten sollte man seinen Aufhebungsvertrag prüfen lassen, um spätere Nachteile zu vermeiden.

Ablauf einer Aufhebungsvereinbarung

Aufhebungsvereinbarungen können ausgehandelt werden, aber der Arbeitgeber hat das letzte Wort darüber, ob er Änderungen zustimmt oder nicht. Grundsätzliche sollten Aufhebungsverträge eine Klausel enthalten, die festlegt, was passiert, wenn dem Mitarbeiter ohne Grund gekündigt wird. Der Aufhebungsvertrag sollte auch eine Klausel enthalten, die festlegt, wie viel Abfindung sie im Falle eines freiwilligen Ausscheidens oder einer unfreiwilligen Kündigung erhalten.

Form von Aufhebungsverträgen

Ein Aufhebungsvertrag bedarf der Schriftform und sollte Folgendes enthalten:

  • Das Datum, an dem es erstellt wurde;
  • Name jeder Vertragspartei;
  • Eine Erklärung, dass die Vereinbarung unbeschadet aller Rechte getroffen wird, die eine Partei gegenüber der anderen in Bezug auf Angelegenheiten im Zusammenhang mit ihrer Anstellung oder Beendigung hat;
  • Eine Erklärung, dass jede Partei zustimmt, alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit ihrer Anstellung oder Beendigung vertraulich zu behandeln;
  • Eine Erklärung, ob eine Kündigungspflicht für beide Parteien vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht oder nicht.

Rechtsfolgen eines Aufhebungsvertrags

Ein Aufhebungsvertrag kann genutzt werden, um eine Kündigungsfrist zu umgehen. Das ist vor allem dann nützlich, wenn der Arbeitnehmer schnellstmöglich eine neue Stelle antreten möchte. Auch eine wohlwollende Abfindung kann ein gutes Argument sein, um einen Auflösungsvertrag zu unterschreiben. Davon abgesehen gibt es aber fast nur Nachteile für den Arbeitnehmer. Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, riskiert eine dreimonatige Sperre beim Arbeitslosengeld. Zudem verzichtet man auf einen möglichen Kündigungsschutz.

Typische Warnsignale

Aufhebungsverträge können sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer eine gute Sache sein. Sie helfen, mögliche unangenehme Gefühle, Unbeholfenheit und Klagen zu vermeiden. Allerdings gibt es einige typische Warnsignale, auf die Sie als Arbeitnehmer achten können, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben sollen. 

Liegen einer oder mehrere dieser Punkte vor, empfiehlt sich eine rechtliche Beratung.

  • Wenn Sie sich als Mitarbeiter verpflichtet fühlen, die Aufhebungsvereinbarung zu unterschreiben, obwohl Sie Ihre Position nicht verlassen möchten
  • Wenn Sie glauben, der Arbeitgeber möchten sich vor Klagen wegen ungerechtfertigter Kündigung gegen das Unternehmen schützen
  • Wenn der Vertrag untersagt, für eine gewisse Zeit andere Beschäftigungsmöglichkeiten wahrzunehmen
  • Wenn der Vertrag als Vergeltungsmaßnahme gegen einen Sie eingesetzt wird, weil Sie darüber nachdenken, Ihre Stelle zu verlassen

Aufhebungsvertrag gut prüfen!

Es ist wichtig zu beachten, dass die Aufhebungsvereinbarung ein bindender Vertrag ist. Einmal unterschrieben, kann sich Ihre Position in einem möglichen späteren Rechtsstreit erheblich verschlechtern. Die Unterschrift sollte daher nicht überstürzt werden. Lesen Sie ihn sorgfältig und lassen Sie sich nicht zwischen Tür und Angel zu einer Unterschrift drängen. Am besten wird der Vertrag erst unterzeichnet, nachdem Sie qualifizierten rechtlichen Rat einholen.

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5 Kommentare im Forum
  1. DF hat einen ganz wichtigen Aspekt vergessen: Mit einem Aufhebungsvertrag kann der Arbeitgeber den Betriebsrat komplett umgehen. Bei einer Kündigung müsste der Betriebsrat angehört werden, dieser kann dann entweder der Kündigung widersprechen oder Bedenken äußern. Bei einem Aufhebungsvertrag ist der Betriebsrat komplett außen vor.
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