Der Rundfunkbeitrag: Das neue Abgabemodell der Öffentlich-Rechtlichen
Standpunkte der Politik
Mit dem neuen Gebührenmodell soll in den Augen der CDU/CSU die Schnüffelei nach „Schwarzsehern“ aufhören und Gebühren eingespart werden, da Kontrollaufwand entfalle. Die Haushaltsabgabe sorge zudem für Rechtssicherheit und sichere die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab. Die Rundfunkgebühren seien vorbereitet für das Internet-Zeitalter.
GEZ müsse nach Ansicht der CDU zukünftig schlank und konkurrenzfähig die neuen Aufgaben erledigen, um sein „Schnüffler“-Image zu verlieren. Zudem dürfe die Politik an der Höhe der Abgabe keine Änderungen mehr vornehmen, so hat es das Verfassungsgericht entschieden.
Die CDU fordert die Rundfunkanstalten jedoch auf in einer Zeit, wo alle sparen müssen, noch einmal zu überlegen, ihre Sparanstrengungen zu verstärken.
FDP
In den Augen der FDP ist die Rundfunkreform eine Mogelpackung, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zusätzliche Einnahmequellen erschließen soll. Gleichzeitig biete der Rundfunkbeitrag für die wesentlichen Probleme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks keine Lösungen, schaffe jedoch erhebliche neue Datenschutzprobleme.
So befürchten die Liberalen das die GEZ zu einer zentralen Speicherstelle für fast alle personenbezogenen Daten aufgeblasen wird, also zu einer Art „Supermeldebehörde“ werde. Die FDP fordert daher die Behörde ersatzlos abzuschaffen. Es sei nicht vermittelbar, dass eine nicht-staatliche Stelle die persönlichen Lebensverhältnisse ausleuchtet und die Daten speichert. Die Finanzämter wären als Einzugszentrale wesentlich unbürokratischer und datenschutzrechtlich unbedenklich.
Daher schlagen die Liberalen eine personenbezogene Medienabgabe als Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland vor. In dieser würden nur die einkommenssteuerpflichten Bürger belastet, was gleichzeitig bedeutet, dass Personen ohne einkommenssteuerpflichtiges Einkommen keine Medienabgabe zu zahlen hätten.
Neben den datenschutzrechtlichen Bedenken, kritisiert die FDP, dass eine neue Abrechnungsbürokratie geschaffen, statt konsequent zu pauschalisieren. Insbesondere die Betriebsstättenabgabe mit ihren Stufentarifen und der Kfz-Abgabe seien kompliziert und würden zu einer erheblichen Mehrbelastung der Unternehmer führen.
Darüber hinaus gehen die Liberalen aufgrund des Wegfalls der Beschränkung auf den Besitz eines Rundfunkempfängers sowie den neu Regelungen der Betriebsstättenabgabe von Mehreinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe aus. Dass die Ministerpräsidenten so tun als könnten sie dies nicht selbst beurteilen, ist nach Ansicht der FDP eine kollektive Vogel-Strauß-Politik. Stattdessen könne die Gebühr pro GEZ-pflichtiger Person bei gleichem Programmangebot um mindestens zehn Prozent gesenkt werden.
SPD
Nach Ansicht der SPD stellt der neue Rundfunkbeitrag ein gutes Fundament dar, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seine Weiterentwicklung im digitalen Zeitalter zu sichern. Mit dem neuen Modell sei das Berechnungssystem einfacher geworden und die GEZ-Kontrollbesuche in Wohnungen sollten damit der Vergangenheit angehören. Auch für Unternehmen sei die neue Abgabe vorteilhaft, denn sie staffelt sich zukünftig nach Mitarbeiterzahl.
Mit der Reform des bestehenden Systems werde der öffentlich-rechtlichen Rundfunk gestärkt und die Finanzierungsgrundlage des dualen Rundfunks gesichert.
Darüber hinaus ist die SPD überzeugt, dass die Gesetzesänderung sehr sorgfältig vorbereitet und intensiv diskutiert worden sei und somit vor dem Bundesverfassungsgericht standhalten werde. Bei der Entwicklung des Konzepts habe man sich an zahlreichen Rechtsgutachten orientiert.
Die GEZ wird auch weiterhin die Aufgabe haben die Gebühren einzuziehen. Dennoch zeigt sich die SPD zuversichtlich, dass die Behörde künftig weniger Aufwand und damit weniger Personalbedarf hat.
Weder Politik noch die Landesparlamente haben Einfluss auf die Höhe der Abgabe, denn sie ist die Finanzierungsgrundlage eines unabhängig agierenden öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dies sollte sich in den Augen der SPD auch zukünftig nicht ändern. Dennoch fordern die Sozialdemokraten, dass sich die 16 Bundesländer mittelfristig auf einen werbefreien öffentlich-rechtlichen Rundfunk verständigen.
Bündnis 90/ Die Grünen
Für die Grünen was der Systemwechsel dringend notwendig, um der Entwicklung der Geräte Schritt zu halten, dennoch bringe der Rundfunkbeitrag eine finanzielle Sicherheit und Stabilität für das öffentlich-rechtliche Programm, das ja ein öffentliches Gut ist. Problematisch seien die datenschutzrechtlichen Defizite. Die Partei erwartet durch den Beitrag mittelfristig eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands und der -kosten. Es sollte nach Ansicht der Grünen ein Beitragsbefreiung für besondere Härtefälle geben, selbst wenn kein Behördenbescheid vorgelegt werden kann.
Die Gebühreneinzugszentrale sollte in den Augen der Grünen dringend datensparsamer arbeiten. Es sei falsch, dass die Behörde Daten relativ lange vorhalten und auf private Adresseinkäufer zurückgreifen dürfe. Daher sollte die GEZ sollte aber reformiert und nach der Umstellung verkleinert werden. Das Finanzamt könne die Aufgabe des Gebühreneinzugs nicht übernehmen, denn es wäre nicht staatsfern und hätte auch nicht die entsprechenden Daten.
Nach Ansicht der Grünen soll und darf die Höhe des Rundfunkbeitrags nicht von der Politik festgelegt werden. Dafür soll weiterhin die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) auch weiterhin zuständig sein.