Die Fakten im Überblick
Am 16. Dezember 2011 ist der neue Rundfunkbeitrag beschlossene Sache gewesen. Als letztes der 16 Bundesländer stimmte der Schleswig-Holsteiner Landtag dem neuen Modell zu. Doch was ändert sich mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag am 1. Januar 2013 eigentlich?
Für etwa 90 Prozent der Bürger ändert sich rein finanziell nichts. Nachdem die Kommission für Rundfunkgebühren in ihrem am 17. Januar vorgelegten Bericht festgelegt hat, dass sie nicht empfehlen wird, den Betrag von 17,98 Euro pro Monat anzuheben, werden die meisten Deutschen für die nächsten vier Jahre diesen Beitrag zahlen.
Vor allem Unternehmen und jene, die bewusst auf Radio- und/ oder Fernsehempfang verzichten, sind von der Reform betroffen. Das neue Modell im Überblick:
Ein Haushalt – Ein Beitrag
– ein Rundfunkbeitrag pro Wohnung, d.h. Familien, WGs und Lebensgemeinschaften müssen sich nur noch einmal anmelden
– privates Auto und Gartenlauben (auch Großlauben über 25 Quadratmeter) im Beitrag inbegriffen
– für Ferien- und Zweitwohnungen wird ebenfalls ein Betrag fällig, d.h. Pendler zahlen zweimal – einmal am Wohn- und einmal am Arbeitsort
– alle Empfangsgeräte (TV, PC, Radio, Smartphone) inbegriffen
– Erhebung der Gebühr vereinfacht, d.h. Beratungen an der Haustür sind nicht mehr nötig
– befreit sind: Arbeitslosengeld-II- und BAföG-Empfänger sowie taubblinde Menschen
– Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen „RF“ zuerkannt wurde, zahlen ein Drittel des Betrags
Für Unternehmen gilt ab 1. Januar 2013
– Beitrag hängt von der Anzahl der Betriebsstätten, Beschäftigten und Kraftfahrzeuge, nicht mehr von der Anzahl der Empfangsgeräte
– keine Befreiung mehr für Betriebsstätten, in denen kein Empfangsgerät vorhanden ist
– befreit sind: medizinische Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Müttergenesungsheimen, Institutionen für behinderte Menschen, der Jugendhilfe im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie für Suchtkranke, der Altenhilfe, für Nichtsesshafte und in Durchwandererheimen