CI Plus: Gerüchte und Halbwahrheiten, Teil 2
Kritik an möglichen Beschränkungen
Nutzungsregeln
Für die Herstellung von CI-Plus-Modulen oder -Endgeräten ist eine Lizenzvereinbarung mit der CI Plus LLP notwendig. Die Lizenz kostet pro Jahr 15 000 Euro. Der Hersteller erhält die Spezifikationen und die Testtechnologie. Die zur Lizenzierung anstehenden Produkte werden dann von DTV Labs getestet. Ist ein Hersteller bereits mit mindestens zwei Gerätetypen erfolgreich registriert, kann er alle weiteren Tests für neue Produkte in Eigenregie durchführen. Die erstmalige Registrierung erfolgt durch TC Trust Center. Hier muss der Hersteller auch die Zertifikate bestellen. Pro Gerät kostet ein Zertifikat 0,05 Euro.
Alle zertifizierten CI-Plus-Module und -Endgeräte stehen auf einer sogenannten White List, die mit dem Sendesignal übertragen wird. Analog hierzu gibt es eine Black List, auf der Geräte stehen, deren CI-Plus-Lizenz nicht erneuert wurde oder von denen bekannt ist, dass sie geschützten Inhalt illegal freigeben. Somit können unerwünschte Module oder Endgeräte ausgeschlossen werden, angefangen von einer ganzen Marke über komplette Produktreihen oder bestimmte Geräte einer solchen bis hin zu einem konkreten Modell.
Auf diese Weise kann zum Beispiel ein Kabelnetzbetreiber verhindern, dass geschützte HDTV-Inhalte illegal weitergeleitet oder dargestellt werden können. Allerdings darf dabei nicht nach Gutsherrenart entschieden werden. Die CI Plus LLP hat für den Lizenzentzug Regeln festgelegt. Er darf nur vorgenommen werden, geklont oder gestohlen wenn ein entsprechender Gerichtsbeschluss vorliegt.
Umgang mit URI
Kernstück von CI Plus sind die URI. Über sie kann der Inhalteanbieter oder der Plattform- bzw. Netzbetreiber, also der Operator, bestimmen, was mit dem zu übertragenden Content passieren soll. Die umfangreichen Möglichkeiten sind aber häufig Anlass zur Kritik, denn mithilfe der URI kann zum Beispiel bestimmt werden, dass ein HD-Signal an analogen Ausgabeschnittstellen nur in SDTV-Qualität anliegt, dass innerhalb einer Festplattenaufnahme nicht gespult werden darf oder dass Aufzeichnen überhaupt nicht möglich ist. Neu sind diese Eingriffsmöglichkeiten allerdings nicht.
CI Plus LLP hat sich hier stark an den DTCP-Standard (Digital Transmission Copy Protection) angelehnt, der bereits bei IPTV zum Einsatz kommt. Trotzdem: Die URI-Befehle bergen ein großes Potenzial zur Gängelung des Verbrauchers in sich. Inwieweit Inhalte reglementiert werden, liegt aber nicht in den Händen der CI Plus LLP, sondern bei den Inhalteanbietern und den Operatoren. Bereits auf der Anga Cable warnte Gerhard Schaas, Vorstandsvorsitzender der Deutschen TV-Plattform, davor, all das umsetzen zu wollen, was mit CI Plus machbar ist, ohne dabei an den Verbraucher zu denken.