ARD/ZDF-Kopierschutz: Interview-Antwort von Alexander Stock, ZDF

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Grundsätzlich unverschlüsselte Verbreitung

Interviewantwort vom 9.November 2010, Alexander Stock (Leiter HA Kommunikation ZDF)

 
 
„…im folgenden darf ich Ihnen auf Ihre Fragen zum Thema Kopierschutz antworten. Ich tue dies in Abstimmung mit den Kollegen der ARD, die von Ihnen, bzw. von Herrn Goedecke, in der gleichen Angelegenheit befragt wurden. Es handelt sich also um eine gemeinsame Antwort von ZDF und ARD.  Grundsätzlich verfolgen ZDF und ARD die Politik einer unverschlüsselten Ausstrahlung ihrer Programme über die verschiedenen Verbreitungswege. Neben dem ungehinderten Zugang zu unseren Inhalten soll damit auch ein offener Endgerätemarkt befördert werden. Umgekehrt sind die berechtigten Interessen der Rechteinhaber im Kampf gegen Piraterie zu berücksichtigen.
 
Einzelne Rechteinhaber fordern in Lizenzverhandlungen gerade über HD-Inhalte in der Tat die Anwendung von sogenannten „Digital Rights Management Systems“ (DRM), die auch einen wirksamen Kopierschutz beinhalten sollen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu Einzelheiten der Vertragsverhandlungen bzw. vertraglicher Vereinbarungen keine Stellung beziehen können. Entscheidend ist aber allerdings, dass jedenfalls derzeit am Markt durchgesetzte DRM-Systeme, die den Bedürfnissen von sogenannten „Free-To-Air-Sendern“, namentlich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerecht werden, nicht existieren. Systeme, die verschlüsselungsbasiert sind, lehnt der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ab…

…Vielmehr haben wir mit der EBU, Rechteinhabern und der Geräteindustrie an einem Standard gearbeitet, der die unautorisierte Verbreitung von Inhalten über das Internet verhindern soll. Das von DVB entwickelte und von ETSI inzwischen standardisierte CPCM-System sieht die Möglichkeit der verschlüsselten ebenso wie der unverschlüsselten Ausstrahlung vor. Obwohl namhafte CE-Hersteller daran mitgearbeitet haben, sind Geräte allerdings bisher nicht im Markt implementiert.
 

Zusammenfassend lässt sich damit feststellen, dass ZDF und ARD am Grundsatz der unverschlüsselten Ausstrahlung festhalten und DRM-Systeme dieser Vorgabe gerecht werden müssen. Dem berechtigten Anliegen der Rechteinhaber zur Pirateriebekämpfung sollte in erster Linie durch eine wirksame technische Unterbindung illegaler Weiterverbreitungen über das Internet Genüge getan werden. Hier bleibt die Endgeräteindustrie aufgerufen, entsprechende Geräte im Markt anzubieten.“
 
 

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