Das Erste – eine Chronologie von 1950 bis 1990
Am 9. Juni 1950 wurde die „Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland“ (ARD) gegründet. Gründungsmitglieder waren der Bayerische Rundfunk (BR), der Hessische Rundfunk (HR), Radio Bremen (RB), der Süddeutsche Rundfunk (SDR), der Südwestfunk (SWF) und der Nordwestdeutsche Rundfunk (NWDR).
Am 27. März 1953 schließen die Landesrundfunkanstalten der Bundesrepublik einen Vertrag über ein gemeinsames TV-Programm. Das Gemeinschaftsfernsehprogramm der ARD nimmt am 1. November 1954 seine Arbeit auf.
Auf einer Ministerpräsidenten-Konferenz der Länder am 4. Mai 1961 einigen sich die Beteiligten, dass das ZDF 30 Prozent und die Landesrundfunkanstalten 70 Prozent des Gebührenaufkommens der Bundesrepublik erhalten sollen.
Am 25. August 1967 wird in der Bundesrepublik das Farbfernsehen eingeführt, die „Tagesschau“ in Farbe erscheint erstmals am 29. März 1970. Bis Ende 1975 ist das TV-Programm der ARD weitestgehend auf Farbe umgestellt.
Am 11. September 1973 wird zum ersten Mal in Deutschland ein TV-Bild über Glasfaser übertragen. Am 12. Mai 1978 beschließen die Ministerpräsidenten der Länder Versuche zur Übertragung des TV-Programms über Breitbandkabel.
Am 1. Juni 1980 startet der Feldversuch zu Videotext, den ARD und ZDF gemeinsam durchführen.
Seit Juni 1984 gibt es in Frankfurt am Main einen neuen ARD-Fernsehsternpunkt. Diesen nimmt der HR für die ARD in Betrieb. Er ermöglicht zukünftige technische Anforderungen wie Mehrkanalton und die Übertragung von Satellitenprogrammen.
Am 4. November 1986 wird „die unerläßliche `Grundversorgung´“ zur „Sache der öffentlich-rechtlichen Anstalten“. Dies bestimmen die Verfassungsrichter im Vierten Rundfunkurteil. An private Anbieter werden weniger strenge Anforderungen gestellt: „Solange und soweit die Wahrnehmung der genannten Aufgaben durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wirksam gesichert ist, erscheint es gerechtfertigt, an die Breite des Programmangebots und die Sicherung gleichgewichtiger Vielfalt im privaten Rundfunk nicht gleich hohe Anforderungen zu stellen wie im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.“
Der Rundfunkstaatsvertrag vom 1. April 1987 ermöglicht die umfassende Einführung des dualen Rundfunksystems in der Bundesrepublik. Damit führen die Bundesländer erstmals Regeln ein, die einen bundesweit verbreiteten Rundfunk für Hörfunk und Fernsehen ermöglichen.
Seit dem 15. Dezember 1990 wird das Das Erste offiziell auch in der ehemaligen DDR übertragen. So wird ab circa 20 Uhr das Erste Deutsche Fernsehen terrestrisch ausgestrahlt.
- Am 27. März 1953 schließen die Landesrundfunkanstalten der Bundesrepublik einen Vertrag über ein gemeinsames TV-Programm. Das Gemeinschaftsfernsehprogramm der ARD nimmt am 1. November 1954 seine Arbeit auf.
- Auf einer Ministerpräsidenten-Konferenz der Länder am 4. Mai 1961 einigen sich die Beteiligten, dass das ZDF 30 Prozent und die Landesrundfunkanstalten 70 Prozent des Gebührenaufkommens der Bundesrepublik erhalten sollen.
- Am 25. August 1967 wird in der Bundesrepublik das Farbfernseheneingeführt, die „Tagesschau“ in Farbe erscheint erstmals am 29. März1970. Bis Ende 1975 ist das TV-Programm der ARD weitestgehend auf Farbeumgestellt.
- Am 11. September 1973 wird zum ersten Mal in Deutschland ein TV-Bildüber Glasfaser übertragen. Am 12. Mai 1978 beschließen dieMinisterpräsidenten der Länder Versuche zur Übertragung des TV-Programmsüber Breitbandkabel.
- Am 1. Juni 1980 startet der Feldversuch zuVideotext, den ARD und ZDF gemeinsam durchführen.
- Seit Juni1984 gibt es in Frankfurt am Main einen neuen ARD-Fernsehsternpunkt.Diesen nimmt der HR für die ARD in Betrieb. Er ermöglicht zukünftigetechnische Anforderungen wie Mehrkanalton und die Übertragung vonSatellitenprogrammen.
- Am 4. November 1986 wird „die unerläßliche’Grundversorgung‘ “ zur „Sache der öffentlich-rechtlichen Anstalten“.Dies bestimmen die Verfassungsrichter im Vierten Rundfunkurteil. Anprivate Anbieter werden weniger strenge Anforderungen gestellt: „Solangeund soweit die Wahrnehmung der genannten Aufgaben durch denöffentlich-rechtlichen Rundfunk wirksam gesichert ist, erscheint esgerechtfertigt, an die Breite des Programmangebots und die Sicherunggleichgewichtiger Vielfalt im privaten Rundfunk nicht gleich hoheAnforderungen zu stellen wie im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.“
- DerRundfunkstaatsvertrag vom 1. April 1987 ermöglicht die umfassendeEinführung des dualen Rundfunksystems in der Bundesrepublik. Damitführen die Bundesländer erstmals Regeln ein, die einen bundesweitverbreiteten Rundfunk für Hörfunk und Fernsehen ermöglichen.
- Seitdem 15. Dezember 1990 wird das Das Erste offiziell auch in derehemaligen DDR übertragen. So wird ab circa 20 Uhr das Erste DeutscheFernsehen terrestrisch ausgestrahlt.