ARD: Aktuelle Entwicklung

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ARD/ZDF: Aktuelle Entwicklung, Teil 8

Drei-Stufen-Test kostet 6,25 Millionen

Die ARD beziffert die Kosten für ihren Drei-Stufen-Test auf fünf Millionen Euro. Recherchen von DIGITAL FERNSEHEN haben jedoch ergeben: Es wird deutlich teurer!

Die ARD geht davon aus, dass die Kosten Drei-Stufen-Tests mindestens fünf Millionen Euro betragen werden. Nach Recherchen von DIGITAL FERNSEHEN dürften die tatsächlichen Kosten des vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Drei-Stufen-Tests der Telemedienangebote für die Öffentlich-Rechtlichen (inklusive ZDF und Deutschlandradio) jedoch bei rund zehn Millionen Euro liegen.
 
Noch im November 2007 feierte der damalige ARD-Vorsitzende Fritz Raff in einer ARD-Presseaussendung, dass die Intendanten „den bürokratischen Aufwand in Grenzen“ gehalten hätten. Nun scheinen den Rundfunkanstalten die Kosten über den Kopf zu wachsen, wie Recherchen von DIGITAL FERNSEHEN ergaben.

Das ZDF rechnet für dieses Prüfverfahren mit Mehrkosten in Höhe von 1,25 Millionen Euro, wie auf Nachfrage von Abgeordneten aus einem DIGITAL FERNSEHEN vorliegenden Papier der Anhörung zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) im Sächsischen Landtag hervorgeht. Die ARD-Sendeanstalten rechnen offiziell sogar mit 5 Millionen Euro, erklärte der ARD-Sprecher Harald Dietz gegenüber unserer Redaktion auf Anfrage. Allerdings dürften die Drei-Stufen-Tests für die Öffentlich-Rechtlichen weit teurer werden als „nur“ 6,25 Millionen Euro.

Der Intendant des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), Prof. Udo Reiter, erklärte auf der Anhörung zum 12. RÄStV im Sächsischen Landtag, in diesem Jahr für den Drei-Stufen-Test einen Nachtragshaushalt von rund 1 Million Euro beantragen zu müssen. „Unter anderem müssen für diese Tests teure Mediensachverständige engagiert und neue Planstellen geschaffen werden“, gab Reiter zu Protokoll. Bei anderen Rundfunkanstalten solle das ähnlich aussehen.

Wie Recherchen von DIGITAL FERNSEHEN bei allen Landesrundfunkanstalten ergaben, können einige die Kosten für die Drei-Stufen-Tests noch nicht abschätzen, andere halten sich mit konkreten Zahlen bedeckt. „Der freiwillige Drei-Stufen-Test zur geplanten NDR-Mediathek, der derzeit läuft, soll u. a. auch dazu dienen, die voraussichtlichen Kosten künftiger Drei-Stufen-Tests einschätzen zu können. Derzeit ist dieser Testlauf noch nicht abgeschlossen“, antwortete der Norddeutsche Rundfunk (NDR). Auch beim Saarländischen Rundfunk (SR) ist die Kostenlage noch nicht klar: „Wir befinden uns derzeit am Anfang des Verfahrens, sodass eine anschließende Kalkulation nicht möglich ist. Es wäre unseriös, sich zum jetzigen Zeitpunkt auf konkrete Summen festzulegen.“

Rechnet man jedoch für große Landesrundfunkanstalten wie den Westdeutschen Rundfunk (WDR), den Bayerischen Rundfunk (BR), den NDR und Hessischen Rundfunk (HR) sowie für den Südwestrundfunk (SWR) jeweils mit einer ähnlichen Summe wie für den MDR, kostet der Drei-Stufen-Test bereits mindestens 7,25 Millionen Euro. Dann fehlen noch die Mehrkosten für die Tests beim SR, Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und bei Radio Bremen (RB), die ebenfalls nicht gering ausfallen dürften. Betroffen ist davon auch das Deutschlandradio. Insider rechnen daher mit einer Summe von bis zu 10 Millionen Euro.

Diese Mehrausgaben der von den Medienpolitikern angeordneten Drei-Stufen-Tests müssen an anderer Stelle wieder eingespart werden. Für den SWR-Intendanten und derzeitigen ARD-Vorsitzenden Peter Boudgoust war dies bereits Ende 2008 klar: „Jeder Euro, der in den Drei-Stufen-Test fließt, fehlt im Programm.“

Was sich hinter dem Drei-Stufen-Test verbirgt

Die öffentlich-rechtlichen Sender (ZDF, ARD-Anstalten, Deutschlandradio) sind dazu verpflichtet, den Onlinebestand sowie neue oder wesentlich veränderte Telemedienangebote einem sogenannten Drei-Stufen-Test zu unterziehen. Dies schreibt der im 12. RÄStV umgesetzte Beihilfekompromiss mit der Brüsseler EU-Kommission vor. Derzeit ist der Drei-Stufen-Test noch freiwillig, ab 1. Juni dieses Jahres wird er zur Pflicht.

Bei dem Test wird – erstens – geprüft, ob das neue oder auch wesentlich geänderte Onlineangebot von ARD und ZDF Teil des Auftrags der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist.

Geprüft wird in einem zweiten Schritt zudem, welchen qualitativen Beitrag das Onlineangebot zum publizistischen Wettbewerb leistet und was es kosten wird. Prüfer sind die jeweils aufsichtsführenden Gremien der Anstalten, die Rundfunkräte. Die Aufsichtsgremien prüfen es vor allem mit Blick auf den Gemeinwohlnutzen.

In einer dritten Stufe müssen Wettbewerber des privaten Medienmarktes gehört werden.
(Annette Vogt)

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