Der Rundfunkbeitrag – Die Interviews
Daniela Behrens (SPD)
Wie stehen Sie zur Haushaltsabgabe ab 2013?
Daniela Behrens: Ich habe sie im Niedersächsischen Landtag mit beschlossen. Ich halte sie für ein gutes Fundament, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seine Weiterentwicklung im digitalen Zeitalter zu sichern.
Welchen Vorteil oder Nachteile dürfen die Bürger ihres Erachtens erwarten?
Behrens: Das Berechnungssystem ist einfacher geworden. Pro Haushalt gibt es eine Gebühr. Egal, wie viele Personen im Haushalt leben. Die GEZ-Kontrollbesuche in Wohnungen gehören der Vergangenheit an. Auch für Unternehmen wird es Staffelungen nach Mitarbeiterzahl geben. Es muss nicht mehr jedes Gerät einzeln gemeldet werden. Zudem sind alle Empfangswege abgedeckt – auch übers Internet.
Sehen Sie Vorteile oder Nachteile für die öffentlich-rechtlichen Anstalten?
Behrens: Die Haushaltspauschale stärkt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Finanzierungsgrundlage wird gesichert.
Glauben Sie, dass die Gesamteinnahmen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk steigen werden?
Behrens: Angesichts der Entwicklung der Anzahl der Haushalte und der Vielzahl derer, die von der Gebühr befreit werden können, glaube ich nicht, dass es zu einer Steigerung der Einnahmen kommen wird. Aber letztendlich ist die Entwicklung der Einnahmen reine Spekulation. Wir hoffen, dass wir mit der neuen Haushaltsabgabe ein stabiles Fundament zur Finanzierung des wichtigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefunden haben. Die Zukunft wird zeigen, ob es gelingt.
Welche Haushalte sollten nach Ihrer Meinung von der Haushaltspauschale befreit sein, die nicht bereits befreit sind?
Behrens: Die jetzt vorgesehenen Befreiungstatbestände richten sich nach den finanziellen Leistungsmöglichkeiten der Menschen. Ich meine, sie reichen aus. Die praktischen Erfahrungen mit dem neuen Modell werden zeigen, ob man langfristig weitere Personengruppen hinzunehmen müsste.
Glauben Sie, dass die Haushaltspauschale vor dem Bundesverfassungsgericht bestand haben wird, wenn es zu Klagen kommt?
Behrens: Ja, davon bin ich fest überzeugt. Die Haushaltsabgabe ist sehr sorgfältig vorbereitet und intensiv diskutiert worden. Es gab zahlreiche Rechtsgutachten, an denen wir uns orientiert haben. Das Fundament ist stabil.
Halten Sie die Institution der GEZ nach der Einführung der Haushaltspauschale noch für sinnvoll? Wo müsste dringend reformiert werden? Oder sollte diese Anstallt vollständig abgeschafft werden?
Behrens: Die GEZ ist eine Einrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Sie ist dazu da, die Gebühren einzuziehen. Diese Aufgabe wird auch in Zukunft bleiben. Die Arbeit der GEZ wird sich mit der neuen Haushaltsabgabe verändern. Wenn der Umstellungsprozess abgeschlossen ist, gehe ich davon aus, dass die GEZ weniger Aufwand und damit weniger Personalbedarf hat. Das kommt auch wieder den Gebührenzahlern zugute. Wir werden weiterhin eine solche Anstalt brauchen – ob unter dem Namen GEZ oder unter einem anderen.
Halten Sie den Aufwendungen für die Umstellung insbesondere der vorübergehenden Mehrbedarfe an Mitarbeitern für gerechtfertigt?
Behrens: Ich war erschrocken, als ich hörte, welchen zusätzlichen Personalbedarf die GEZ für die Gebührenumstellung benötigt. Die Schaffung dieser zusätzlichen Stellen beim Gebühreneinzug ist nur für eine kurze Übergangszeit akzeptabel. Wenn der Umstellungsprozess beendet ist, muss der Stellenplan bei der GEZ wieder deutlich reduziert werden. Denn der Gebühreneinzug ist ja durch das neue pauschale Abgabemodell einfacher geworden.
Gibt es Anregungen in der Politik die Gebühreneinzugszentrale abzuschaffen oder umzubenennen?
Behrens: Dazu hat die Politik nicht das Recht. ARD, ZDF und Deutschlandradio sind als Rundfunkanstalten des öffentlichen Rechts gegründet. Dazu gehört das Recht der Selbstverwaltung. Die Unabhängigkeit von Politik ist grundgesetzlich geregelt. Diese Unabhängigkeit ist ein hohes Gut und unantastbar.
Halten Sie den Preis von 17,98 Euro pro Haushalt für gerechtfertigt? Gibt es Gründe warum dieser höher oder eventuell niedriger ausfallen sollte?
Behrens: Die Rundfunkgebühr wird auf Antrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) festgelegt. Die KEF prüft, welche Finanzbedarfe gerechtfertigt sind. Die KEF prüft auch, ob die Anstalten das Geld effektiv im Sinne des Auftrags ausgegeben haben. Der Bericht ist öffentlich einsehbar. Die Politik bzw. die Landesparlamente haben – mit Recht – keinen Einfluss auf die Gebühr, denn sie ist die Finanzierungsgrundlage eines unabhängig agierenden öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Für die Zukunft wünsche ich mir, dass sich die 16 Bundesländer mittelfristig auf einen werbefreien öffentlich-rechtlichen Rundfunk verständigen können. Das würde die Akzeptanz erhöhen und die Unterscheidung zur Privatrundfunk verdeutlichen. Dies muss, meiner Meinung nach, nicht zu einer Erhöhung der Gebühren führen.
Denken Sie, dass mit der Haushaltspauschale ein gerechteres Gebührenmodell gefunden worden ist?
Behrens: Ja, davon bin ich fest überzeugt. Die Menschen in Deutschland bekommen für einen akzeptablen Monatsbeitrag ein vielfältiges, umfassendes, unabhängiges und ausgewogenes Programm. Dies ist eine hohe Verpflichtung für die Programmmacher von ARD, ZDF und Deutschlandradio.