3-Stufen-Tests für Telemedien

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3-Stufen-Tests für Telemedien, Teil 2

Kritik: Öffentlich-Rechtliche höher eingestuft

Kritik der Medienwächter

Den Privaten eilen nun die Landesmedienanstalten zu Hilfe. Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) bemängelt eine „nicht hinreichende“ Umsetzung der Vorgaben des RÄStV. Um der Frage aus dem Weg zu gehen, was die Aufsichtsbehörden der Privaten der öffentlich-rechtliche Rundfunk angeht, begründet die DLM ihr Positionspapier zu den bisherigen 3-Stufen-Tests mit ihrem „Interesse an der Aufrechterhaltung eines ohnehin prekären Gleichgewichts“.
 
Die Medienwächter kritisieren, dass bei allen Gutachten öffentlich-rechtliche Angebote per se als höherwertig eingestuft wurden. Die DLM stieß auf „handwerkliche Fehler“, „unbegründete Interpretationen“ oder auch auf eine „Beliebigkeit der methodischen Vorgehensweise“. Ein Beispiel: Conjoint-Analysen wurden auf der Basis von 100 Fällen durchgeführt. Das Rahmenschema für Marktforschung des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft sieht aber mindestens 500 Fälle vor.
 
Die Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD (GVK) kontert in einer Presseaussendung: „Die Gutachter haben sich auf die wissenschaftlich anerkannte und in der Praxis der EU-Kommission und des Kartellamts angewandte Methodik zur Marktanalyse gestützt.“ Doch gerade die Anlehnung an die Methodik des Kartellamts kritisiert die DLM im Fall des Gutachtens von EE & MC, an dem Ex-Bundeskartellamtspräsident Ulf Böge mitgewirkt hat. Das Kartellamt sei laut DLM daran interessiert, Konzentrationen zu vermeiden.
 
Deshalb würden zusätzliche Marktangebote zunächst per se positiv eingeschätzt, wohingegen wirtschaftliche Auswirkungen relativiert würden. Nach Angabe der Medienwächter gehe das besagte Gutachten sogar noch über die Betrachtungsweise des Kartellamts hinaus, indem auch der Beitrag der zu überprüfenden öffentlich- rechtlichen Telemedien zur Konsumentenwohlfahrt als positiv bewertet wird, ohne dies näher zu begründen.

Fader Beigeschmack Summa summarum kann die Stellungnahme der GVK zwar die kritisierte mangelnde Offenlegung der Verfahren zu den 3-Stufen-Tests entkräften, zu den „handwerklichen Fehlern“ schweigt sich die GVK aber aus und verweist darauf, dass die Tests vor dem 1. Juni 2009 einer Lernphase entstammen. Selbstverständlich zweifelt die DLM auch die Unabhängigkeit der Rundfunkräte an.
 
Damit bringen sich die Medienwächter ein weiteres Mal ins Spiel, wenn es darum geht, für die Durchführung des 3-Stufen-Tests unabhängige Institutionen zu finden. GVKVorsitzender Dr. Harald Augter lehnt eine Zusammenarbeit aber ab. „Die Landesmedienanstalten sind wohl in erster Linie mit der Arbeit des Gesetzgebers unzufrieden“, sagt Augter.
 
Trotzdem bleibt ein fader Beigeschmack, wenn Rundfunkräte die vorgelegten Angebotsbeschreibungen und Gutachten ohne (eine öffentliche) Diskussion abnicken. Oder welchen Eindruck hinterlassen solche Sätze wie der folgende, den der NDR-Rundfunkrat zu den Kosten der NDR-Mediathek schrieb: „Auch eine geforderte Vollkostenberechnung ist entbehrlich und hat zu unterbleiben, da sie zu falschen Schlüssen führen würde“? Stillgestanden und abnicken oder doch nur Lernphase?
(Marc Hankmann)

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