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Vergabe der Drittsendezeiten bei Sat.1 rechtswidrig
Die Drittsendezeiten bei Sat.1 scheinen vorerst vorbei zu sein. Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die von der LMK vergebenen Lizenzen für News Pictures und dctp als rechtswidrig aufgehoben.
Schafft sich Sat.1 nun News and Pictures vom Hals?
Nachdem das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz die Vergabe der Drittsendezeiten bei Sat.1 gekippt hat, belässt der Sender dennoch die von dctp produzierten Sendungen im Programm. Direkt abgestraft wird jedoch News and Pictures. Für Sat.1 bietet sich die Chance, sich dauerhaft von dem langjährigen Geschäftspartner zu trennen.
Sat.1 wirft auch „Weck Up“ aus dem Programm und baut um
Sat.1 wirft nach dem jüngsten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz nun nach "Planetopia" auch "Weck Up" aus dem Programm. Für den Produzenten News and Pictures ist dieser Vorgang kritisch. Alle dctp-Formate will Sat.1 hingegen vorerst auf freiwilliger Basis weiter ausstrahlen.
Gerichtsentscheid: Sat.1 stellt Drittformat „Planetopia“ ein
Die 2013 erfolgte Vergabe der Drittsendezeiten bei Sat.1 wurde vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz gekippt. Diese sei von der zuständigen Landesmedienanstalt nicht korrekt durchgeführt worden. Sat.1 hat nun kurzerhand das Format "Planetopia" aus dem Programm geworfen. Andere Sendungen werden wohl bald folgen.
Die Woche: Drosselungs-Urteil für KDG – Nickelodeon bald 24/7
Nachdem RTL in den letzten Wochen die Ausstrahlung der im Rahmen der Drittsendezeiten produzierten Sendungen "Spiegel TV", "Stern TV" und "10 vor 11" eingestellt hatte, muss der Privatsender diese laut Anordnung der Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) nun wieder ins Programm aufnehmen. Kabel Deutschland plagt sich indes mit einem Urteil bezüglich der Datendrosselung herum. Was in dieser Woche sonst noch wichtig war, erfahren Sie in unserem Wochenrückblick.
RTL bringt „Stern TV“, „Spiegel TV“ und „10 vor 11“ zurück
Die Sendungen "Stern TV", "Spiegel TV" und "10 vor 11" werden nach dem jüngsten Beschluss der Niedersächsischen Landesmedienanstalt bei RTL wieder auf Sendung gehen. Allerdings erst, wenn die entsprechende Vollzugsanordnung zugestellt wurde, wie ein Sendersprecher gegenüber DIGITAL FERNSEHEN erklärte.
Anordnung: RTL muss „Spiegel TV“ und „Stern TV“ weiter senden
RTL muss die drei im Rahmen der Drittsendezeiten produzierten Sendungen "Spiegel TV", "Stern TV" und "10 vor 11" weiter ausstrahlen. Dies hat die zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) am Montag beschlossen. Die Anordnung tritt allerdings nicht sofort in Kraft.
Nach Urteil: RTL setzt „Stern TV“ und „Spiegel TV“ ab
Der Privatsender RTL setzt nach einem Gerichtsurteil zu Sendezeiten für unabhängige Dritte in seinem Programm "Stern TV" und "Spiegel TV" vorerst ab.
Nach Klage: Gericht hebelt Drittsendezeiten bei RTL vorerst aus
Im Ringen um die Drittsendezeiten bei RTL hat Focus TV einen Zwischensieg errungen: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat der Klage des Veranstalters stattgegeben und die Vergabe der Zeiten an die dctp aufgehoben. RTL ist damit vorerst der Pficht entbunden, Programme Dritter zu senden.
Focus TV muss gegen „Stern TV“ und „Spiegel TV“ zurückstecken
Focus TV bekommt keine Drittsendezeiten bei RTL. Der Programmanbieter muss damit gegenüber dem Veranstalter DCTP zurückstecken, der unter anderem die Formate "Stern TV" und "Spiegel TV" bei RTL ausstrahlt. Focus TV hatte erfolglos vor dem Verwaltungsgericht Hannover gegen die Vergabe der Drittsendezeiten geklagt.