Zustimmung bei Datenschutz: Verbraucherschützer fordern Wahl

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Um Online-Dienste zu nutzen ist die Zustimmung zu Datenschutzregeln die wichtigste Bedingung und gleichzeitig die größte Hürde. Ohne Zustimmung können die Angebote nicht genutzt werden. Daher fordern Verbraucherschützer statt einer pauschalen Zustimmung mehr Wahlmöglichkeiten.

Die Verbraucherzentralen kritisieren die bei vielen Online-Angeboten verlangte pauschale Zustimmung zu Datenschutz- und Geschäftsklauseln. „Diese Situation, dass es alles oder nichts gibt, ist für viele Verbraucher extrem ärgerlich“, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, der Deutschen Presse-Agentur. Bei Software-Updates oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hätten Kunden häufig gar keine Wahl. Manche verzichteten dann darauf, Technologien überhaupt zu nutzen, den Firmen entgingen Einnahmen. „Darum wäre es wesentlich schlauer und moderner, hier Wahlmöglichkeiten zu geben“, forderte Müller.

Der Verbraucherschützer monierte zudem, dass Texte vieler AGBs für die Kunden eine Zumutung seien, da sie zu lang und teils in kaum verständlicher Sprache geschrieben seien. „Es wird selten so oft gelogen wie bei der Frage: Haben sie das gelesen und verstanden?“, sagte Müller. „Nahezu alle Menschen klicken da einfach mit Ja.“ Er begrüßte die Initiative des Bundesverbraucherministeriums, die wichtigsten Datenschutzregeln leicht verständlich auf einer Seite („One-Pager“) zusammenzufassen. Dies sollten viele Anbieter nutzen.
 
Müller warb dafür, dass guter Datenschutz ein Verkaufsargument für vernetzte Geräte sein könne. So komme es bei Handys natürlich auf technische Raffinesse oder Bedienungsfreundlichkeit an. Bei der Entscheidung zwischen zwei Modellen könne aber auch wichtig sein, wie sie mit sensiblen Bewegungsdaten oder Kontaktdaten anderer Menschen umgehen. Da könne es einen großen Qualitätsunterschied ausmachen, ob das Gerät in dieser Hinsicht gut oder schlampig voreingestellt sei. [dpa/buhl]

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2 Kommentare im Forum
  1. Das ist doch mal eine gute Ansage. Ich wundere mich allerdings immer wieder warum man Unternehmen meist von externen Seiten immer stoßen muss, um mal innovativ zu werden, in Bereichen, die sie oft "so nebenher" machen müssen, aber dabei den Kunden/Nutzer vor den Kopf stoßen. Wie im Beitrag erwähnt, verzichtet man so ggf auf Kunden und Einnahmen die diese "friss oder stirb"-Denke nicht so einfach übernehmen wollen, weil sie eben lesen und verstehen, oder eben nicht das Gelesene verstehen und daher im Zweifel verzichten. Und für die die blind akzeptieren, geben sich je nach AGB selbst preis. Ich bin gespannt was draus gemacht wird?! Befürchte allerdings nicht viel, so lange es da auch nicht vom Gesetzgeber eindeutigere Rahmenbedingungen gibt.
  2. Frag mal einen Datenschutzbeauftragten, den fast jedes Unternehmen laut Gesetzgeber haben muss, was die Datenschutzgesetz in Deutschland fordern??? Da ist der Gesetzgeber erstmal gefordert, seine Datenschutzgesetz vollständig zu vereinfachen, ehe ein Unternehmen was vereinfachen könnte. Unternehmen müssen die Datenschutzgesetz nämlich einhalten und deren Einhaltung absichern.
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