Ab dem 1. September dürfen öffentlich-rechtliche Sender im Internet nur noch im Rahmen eines Dreistufen-Tests genehmigte Online-Angebote betreiben – für den Südwestrundfunk (SWR) könnte das zum Problem werden.
Wie die „Süddeutsche Zeitung“ (Freitagsausgabe) berichtete, stieß sichdas für den Sender zuständige Staatsministerium Baden-Württemberg alszuständige Rechtsaufsicht an einem möglichen Verfahrensfehler. Bei derentscheidenden Sitzung Anfang Juli habe das Gremium laut Protokoll zwareinstimmig abgestimmt. Eine Prüfung habe jedoch ergeben, dass sich beiAbgabe des Votums einige der Rundfunkräte gar nicht im Sitzungsraumaufgehalten hötten.
Eine peinliche Panne, zu der sich der Sender auf Anfragen des Blattesnur schmallippig äußerte. Solange die Prüfung laufe, könne man sich zudem Vorfall nicht äußern, hieß es aus der Pressestelle. Auch dasStaatsministerium in Stuttgart beschränkte sich auf die Aussage, diePrüfung des Telemedienkonzepts in formeller und materieller Hinsichtwerde erst in den nächsten Tagen abgeschlossen. Vorher mache man keineinhaltlichen Aussagen.
Der SWR prüfte als zuständige ARD-Anstalt unter anderem das Konzept desGesamtauftritts www.ard.de. Bei anderen Landesanstalten ist derKontrollprozess laut SZ hingegen abgeschlossen. Keine Anstandungenhatten die Rechtsaufsichten etwa beim WDR (sportschau.de) und beim HR(boerse.ard.de). [ar]
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