Bei einigen Internetnutzern kursieren derzeit angebliche Abmahnungen, die Geld für eine Urheberrechtsverletzung bei Youtube fordern. Laut Verbraucherzentrale Brandenburg scheint es sich bei den abmahnenden Anwälten Zajonc und Ruck jedoch um Trittbrettfahrer zu handeln.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt vor gefälschten Abmahnungen zu angeblichen Urheberrechtsverletzungen bei Youtube, die derzeit kursieren. Darin werden Internetnutzer per E-Mail dazu aufgefordert, einen Betrag von rund 40 Euro für eine Urheberrechtsverletzung bei Youtube aus dem Jahr 2013 zu bezahlen. Absender seien die angeblichen Rechtsanwälte Dirk Uwe Zajonc und Florian Ruck.
Die beiden vermeintliche Anwälte würden in dem Abmahnschreiben angeben, im Namen einer Intl. Musik Copyright Agency (IMCA) zu handeln und Urheberrechtsverletzungen bei Youtube zu ahnden. Dabei wird den Abgemahnten vorgeworfen, auf dem Video-Portal ein urheberrechtlich geschütztes Werk angesehen zu haben.
Wie die Verbraucherzentrale Brandenburg jedoch mitteilt, seien weder Dirk Uwe Zajonc noch Florian Ruck im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis aufgelistet. Dies sei ein Indiz dafür, dass die beiden Männer als Anwälte gar nicht zugelassen seien. „Das Anschreiben ist als höchst unseriös einzustufen. Es wird nicht einmal der Name des vermeintlich abgemahnten Videos angegeben, außerdem genügen nach unserer Auffassung die Abmahnschreiben in keiner Weise den rechtlichen Anforderungen [des Paragrafen 97a Urheberrechtsgesetz]“, erklärt Urheberrechtsexperte Jan Wilschke von der Verbraucherzentrale. Es sei daher wahrscheinlich, dass es sich bei den Absendern um Trittbrettfahrer handelt.
Die Verbraucherschützer raten Internetnutzern, die ein solches Schreiben erhalten, sich durch dieses nicht einschüchtern zu lassen. Richtig sei, dass Schreiben zu ignorieren und in den Papierkorb zu werfen. Alternativ können Betroffene jedoch auch Strafanzeige bei der Polizei stellen. [ps]
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