Der Konsum von Videos auf dem Videoportal Youtube ist als Menschenrecht einzustufen – ein Urteil, das ganz aktuell der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fällte.
Es sollte niemandem verwehrt bleiben, sich Youtube-Videos anzusehen. Stattdessen ist der Konsum von Inhalten der Videoplattformen ein Menschenrecht. Diese Entscheidung traf der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag in Straßburg.
Mit dem Entscheid bezog sich die Kommission auf die Sperre, die die türkische Regierung von Mai 2008 bis Oktober 2010 über das Onlineportal verhängt hatte. In der Youtube-Blockade sahen die Richter einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention zur Informationsfreiheit gegeben. „Eine Blockade der Youtube-Zugänge ohne rechtliche Grundlage hat das Recht zum Empfang und zur Verbreitung von Informationen verletzt“, heißt es in der Begründung des Entscheids.
Ferner sahen die Richter nicht nur einen Verstoß gegen allgemeine Menschenrechtsrechte, sondern auch eine Verletzung geltenden türkischen Rechtes. Laut der türkischen Gesetze ist die Sperrung des Internetzugangs beziehungsweise bestimmter Internetseiten untersagt.
Allerdings hatte die türkische Regierung nicht nur das Videoportal Youtube mit einer Speere belegt, tausende andere Seiten waren von einer Blockade betroffen. Ein Vorgehen, an dem der Führungsstil des damaligen und derzeitigen türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan deutlich wird. [kw]
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