Punktsieg für die GEMA: Im Streit um die sogenannten Sperrtafeln auf dem Video-Portal Youtube hat ein Gericht nun entschieden, dass die Verwendung derselben rechtswidrig ist. Es handle sich dabei um illegale Anschwärzung und Herabwürdigung der GEMA, so die Richter.
„Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar“ – Mit diesem Satz bringt die Youtube bereits seit Jahren nicht nur seine Nutzer an den Rand der Verzweiflung, sondern auch die Verwertungsgesellschaft GEMA gegen sich auf. Denn in der Begründung für die gesperrten Videos weist das Portal auf der gleichen Hinweistafel darauf, das es sich dabei womöglich um Inhalte handelt, „für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden“. Gegen diese vermeintliche Schuldzuweisung ist die Verwertungsgesellschaft mittlerweile gerichtlich vorgegangen – und hat nun Recht bekommen. Denn das Landgericht München hat nun am Dienstag entschieden, dass diese GEMA-Sperrtafeln rechtswidrig sind.
Laut der GEMA kamen die Richter zu dem Schluss, dass der verwendete Text eine „absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA“ sei. Durch die Hinweise erwecke Youtube den Eindruck, als sei die Verwertungsgesellschaft dafür verantwortlich, dass die Nutzer des Portals bestimmte Videos nicht anschauen können. Dadurch wird die GEMA herabgewürdigt und angeschwärzt, begründeten die Richter ihr Urteil weiter. Die eigentliche Sperrung werde aber von Youtube selbst vorgenommen.
„Die Entscheidung ist ein wichtiges und positives Signal an die Musikurheber: Es ist nicht die GEMA, die den Musikgenuss im Internet verhindert. Sie will lediglich YouTube lizenzieren, so wie alle anderen Musikportale“, so GEMA-Vorstandsvorsitzender Harald Heker. Gegen diese Lizensierung verweigert sich Youtube allerdings bereits seit Jahren. Daher muss die Plattform zahlreiche Videos sperren.
In diesem Zusammenhang weist Heker auch noch einmal auf die ambivalente Argumentation seines Gegners hin: Youtube habe den Standpunkt, keine Lizenzen für die Videos zu benötigen, mache aber gerade diese unterbliebene Rechteeinräumung dafür verantwortlich, dass viele Videos nicht gezeigt werden können. Dabei ist es nach Ansicht der GEMA im Grunde ganz einfach für Youtube, das Problem zu beseitigen: Das Portal müsse nur einen entsprechenden Vertrag mit der GEMA schließen, durch den die Urheber der Musiktitel an der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Werke beteiligt werden.
Ob Youtube das Urteil des Landgericht Münchens hinnimmt, wird sich noch zeigen müssen. Bisher ist die Entscheidung der Richter noch nicht rechtskräftig. [fm]
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