Das WLAN-Gesetz nahm heute seine letzte Hürde im Bundesrat. Ist das leidige Thema Störerhaftung damit endgültig vom Tisch?
Berlin (dpa) – Der Bundesrat hat das neue WLAN-Gesetz abgesegnet, das eine bessere rechtliche Grundlage für Anbieter öffentlicher Hotspots schaffen soll. Etwa Betreiber von Cafés, Hotels oder Restaurants wollen mit freiem WLAN ihren Kunden einen zusätzlichen Service bieten. Deutschland rangierte bei den Angeboten aber im europäischen Ländervergleich weit hinten. Der Grund: Anbieter öffentlicher Hotspots – ob privat oder gewerblich – gerieten schnell in eine rechtliche Grauzone. Wenn ein Nutzer die Leitung missbrauchte, um illegal Inhalte herunterzuladen, drohten dem Anbieter wegen der sogenannten Störerhaftung bislang teure Abmahnungen.
Das vom Wirtschaftsminister Anfang 2015 auf den Weg gebrachte WLAN-Gesetz sollte Hotspot-Betreibern eine klare rechtliche Grundlage verschaffen. Der erste Entwurf geriet allerdings unter scharfe Kritik. Er sah noch vor, dass Betreiber eine Reihe von Auflagen erfüllen sollten. So sollten gewerbliche Anbieter ihre Router verschlüsseln und von den Nutzern schriftlich zusichern lassen, dass sie keine Rechtsverletzungen planen. Kritiker sahen darin unrealistische und alltagsuntaugliche Hürden.
Mit der im Juni im Bundestag beschlossenen Fassung des WLAN-Gesetzes sollten schließlich alle umstrittenen Punkte entfernt und die Störerhaftung endgültig passé sein. Weder eine Verschlüsselung, noch eine Vorschalt-Seite zur Registrierung der Nutzer ist mehr vorgesehen.
[dpa]
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