Verschlimmbesserung? Der geplante Ausbau der offenen Funknetze in Deutschland könnte ausgerechnet durch das WLAN-Gesetz behindert werden. Über eine Änderung des Telemediengesetzes wird am heutigen Donnerstagabend beraten.
Das geplante WLAN-Gesetz der schwarz-roten Regierungskoalition, mit dem eigentlich die Verbreitung von öffentlichen Hotspots gefördert werden soll, wird nach Einschätzung von Netzaktivisten genau das Gegenteil erreichen. „Der Kabinettsentwurf zur WLAN-Störerhaftung verspielt digitale Chancen zugunsten einer kruden Sicherheitsesoterik“, kritisierte Volker Tripp, politischer Referent des Vereins Digitale Gesellschaft, am Donnerstag in Berlin.
Die vorgesehenen Bedingungen für die Haftungsfreistellung verstießen gegen das Europarecht und verhinderten faktisch den Betrieb offener Funknetze. „Hier muss das Parlament dringend nachbessern, damit wir endlich Anschluss an den international längst üblichen Standard finden.“
Der Kabinettsentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes wird am späten Donnerstagabend im Bundestag in erster Lesung beraten. In dem Gesetzesentwurf werden die Betreiber von Drahtlosnetzen, die ihr WLAN für die Öffentlichkeit anbieten möchten, verpflichtet, ihre Netze gegen unberechtigte Zugriffe zu sichern. Außerdem müssen die Nutzer eine Erklärung abgeben, dass sie den Hotspot nicht für Rechtsverstöße nutzen. Die Hotspot-Betreiber laufen sonst Gefahr, für Rechtsverletzungen der Anwender zu hafte. Mit diesen Einschränkungen möchte die Bundesregierung verhindern, dass offene WLAN-Netze zu Einfallstoren für anonyme Kriminalität und Urheberrechtsverletzungen im Internet werden.
Zuvor hatte bereits der Bundesrat verlangt, dass die Hotspot-Betreiber ein weiterreichendes Haftungsprivileg erhalten, ähnlich wie Internet-Service-Provider, die auch nicht für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer haftbar gemacht werden können. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung werde nicht dafür sorgen, dass in Deutschland deutlich mehr öffentliche WLAN-Hotspots eingerichtet werden, meinte die Länderkammer.
Die Digitale Gesellschaft betonte, es sei nicht nachvollziehbar, wie etwa das Abklicken einer Rechtstreueerklärung irgendjemanden davon abhalten sollte, im Internet Rechtsverletzungen zu begehen. Gleiches gelte für die Sicherung eines Funknetzes mit Verschlüsselung und Passwort. „Zudem sind diese Vorgaben mit offenen Internetzugängen, wie sie in vielen anderen Ländern bereits seit Jahren üblich sind, schlichtweg unvereinbar.“[dpa/am]
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