Der Musik-Streamingdienst fragte zuletzt Premium-User nach ihrer privaten Anschrift – verweigere man die Angabe, sei das Programm nicht weiter wie gewohnt nutzbar. Was klingt wie der Text einer Phishing-Mail, kommt so tatsächlich vom Anbieter. Doch was steckt hinter der plötzlichen Neugier des Dienstleisters?
Spotify-Kunden im sogenannten „Family“-Tarif wurden kürzlich sehr persönliche Fragen gestellt: Die Angabe sämtlicher Adressdaten wurde verlangt, damit das Angebot weiter voll nutzbar bleiben könne. Diese Angaben sollten dann über eine Zugriffserlaubnis auf die GPS-Standortdaten der jeweiligen Nutzer bestätigt werden.
Seitens des Musik-Streamingdienstes beteuerte man zwar, dass diese Daten nur zur Verifizierung der Adressangaben gebraucht würden – jedoch ist diese Begründung an einigen Stellen reichlich dünn: Der jeweilige Standort des User-Geräts ist – gerade bei der häufigen mobilen Nutzungsvariante per Smartphone-App – nicht zwingend gleichlautend mit der wahrheitsgemäß angegebenen Anschrift der Abonnenten.
Davon ganz abgesehen gestaltete sich der Verifizierungs-Ablauf über das jeweilige Spotify-Konto alles andere als transparent: Erlaubte man der App den Zugriff auf die Standortdaten, meldete diese sich nur einsilbig mit einem „Und fertig“.
Eine weitere Ungereimtheit bestand in der von Spotify versandten E-Mail, die zur Erhebung der personenbezogenen Daten verschickt worden war: Dort wurde angegeben, die Angabe der GPS-Daten sei zwingend notwendig zur fortlaufenden Nutzbarkeit der Streaming-Inhalte – dabei genügte auf manchen Geräten schon die Eingabe einer Postleitzahl.
Der Grund für die Erhebung scheint simpel: Der „Family“-Tarif von Spotify ermöglicht die Nutzung von fünf Zugängen im Premium-Segment des Anbieters – zum kleinen Preis von 14,99 Euro. So dient die Verifikation über die Angabe des Wohnortes einer Vorbeugung der missbräuchlichen Belegung des Kostenplans.
Letzte Seltsamkeit: Tatsächlich ergebe sich laut Spotify – entgegen der Behauptungen aus der halbseiden wirkenden E-Mail-Aufforderung – durch die Nichtteilnahme am Verifikations-Vorgang doch keine der genannten Konsequenzen. [rs]
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