Im Streit über den Glasfaser-Ausbau im Nordwesten Deutschlands müssen der Regionalanbieter EWE und die Deutsche Telekom einen Rückschlag hinnehmen.
Das Bundeskartellamt hatte einem Gemeinschaftsunternehmen der beiden Firmen Ende 2019 die Freigabe erteilt – ihr Schulterschluss brachte die Konkurrenz unter Druck. Nach einer Beschwerde von Vodafone hob das Oberlandesgericht Düsseldorf die Freigabe des Kartellamts am Mittwoch auf. Aus Sicht des Gerichts war die damalige Begründung für die Freigabe „nicht tragfähig“.
Nächste Station Bundesgerichtshof
Die Entscheidung ist ein Dämpfer für die Telekom und für EWE, aber nicht das Ende. Denn als sicher gilt, dass der Fall vor dem Bundesgerichtshof landet – und zwar in Form einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde. Sollte das Urteil trotzdem rechtskräftig werden, hätte das Kartellamt fünf Monate Zeit, um eine neue Entscheidung zu fällen. Möglich wäre, dass die Bonner Behörde auch im zweiten Anlauf Ja sagt, hierfür aber stärkere Verpflichtungen von EWE und der Telekom verlangt. Möglich wäre auch, dass doch noch ein Nein aus Bonn kommt.
Telekom-Unternehmenssprecherin Stephanie Halle wird gegenüber DIGITAL FERNSEHEN in Richtung Vodafone deutlich: „Offensichtlich versucht mit Vodafone ein Wettbewerber, den Glasfaserausbau anderer zu bremsen. Übrigens jene Vodafone, die selber nicht die Schippe in die Hand nimmt und den eigenen Glasfaserausbau kürzlich für beendet erklärt hat. Dass der Klage nun Recht gegeben wurde, ist ein schlechtes Signal für dieses Land. Mit solchen Störfeuern unter Wettbewerbern wird Deutschland seine ambitionierten Ziele in der Digitalisierung nicht erreichen.“
Es geht um den Glasfaser-Ausbau in großen Teilen Niedersachsens
Es geht um das Marktgebiet der EWE, also vor allem um große Teile Niedersachsens – ein Gebiet nördlich von Osnabrück bis vor die Tore Hamburgs. Außerdem geht es um Teile des nördlichen NRW. Die Auflagen des Kartellamts von 2019 sehen vor, dass das Gemeinschaftsunternehmen Glasfaser Nordwest Wettbewerber auf sein Netz lässt. Außerdem müssen die Projektpartner recht hohe Investitionen stemmen. Diese Zugeständnisse konnten die Konkurrenten aber nicht besänftigen – sie zogen vor Gericht und setzten sich dort vorerst durch.
Kartellamt bedauert Beschluss
Ein Sprecher des Kartellamts erklärte, man nehme den Beschluss „mit Bedauern zur Kenntnis“. Nach Einschätzung seiner Behörde komme es durch die Verpflichtungszusagen und die wettbewerblichen Leitplanken „zu Verbesserungen auf den Telekommunikationsmärkten in der betroffenen Region und auch im ländlichen Raum“. Als Reaktion auf das Urteil machten EWE und die Telekom deutlich, dass sie an dem Gemeinschaftsunternehmen festhalten und weiter ausbauen werden. Die Glasfaser Nordwest verschickte am Mittwoch einen Brief an Kommunen. Darin heißt es: „In allen Ausbaugebieten werden die Baumaßnahmen wie geplant ausgeführt.“
Bildquelle:
- Glasfaser-Kabel-Telekom: © Deutsche Telekom