„Kinox.to“ ist Abkömmling des Schlagzeilen schlagenden, illegalen und seit 2011 geschlossenen Filmportals Kino.to. Gegen die Nachfolger wurde nun ein weiterer juristischer Schlag errungen.
Das Studio Constantin Film erwirkt per einstweiliger Verfügung, dass Kunden von Vodafone nicht mehr die Seite „Kinox.to“ aufrufen können. Das Landgericht München hat den Internetanbieter aufgefordert, das illegale Streaming-Portal zu sperren. Nutzer, die das Portal benutzen wollen, werden seit Monatsanfang auf eine Vodafone-Hinweisseite weitergeleitet, wie „Golem.de“ berichtet.
Da das Verfahren noch läuft, gibt es zum jetzigen Zeitpunkt von keiner beteiligten Partei ein Statement zu der Sperrung, sondern bislang nur die einstweilige Verfügung vom Landgericht. In seiner Argumentation beruft sich Constantin offenbar auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshof.
Die Betreiber des Vorgänger-Portals „Kino.to“ sind bereits 2011 hoch genommen worden. Seitdem war die Seite unter neuem Namen unterwegs, jedoch im gleichem Design weitergeführt worden. Letztes Jahr ging dann ein weiterer, mutmaßlicher Betreiber der neuen Seite den Ermittlern ins Netz.
Doch in den sozialen Netzwerken kursierende Nutzerbeiträge legen den Verdacht nahe, dass die Blockade nicht die erhoffte Wirksamkeit haben könnte. Schuld daran sei, dass lediglich das leicht zu umgehende, so genannte DNS Blocking angewendet wurde. Es mag Constantin wohl ein Erfolgsschlag gegen das illegale Portal gelungen sein, ob der sich jedoch auch als Wirktreffer entpuppt, wird sich noch zeigen müssen. [jk]
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