Die immer stärkere Nutzung von Werbeblockern ist den Webseitenbetreibern ein Dorn im Auge, viele reagieren mit dem Ausschluss von Adblock-Nutzern. Doch dies könnte gegen geltendes EU-Recht verstoßen.
Der vermehrte Griff von Internetnutzern zu Werbeblockern hat für die werbetreibende Industrie und Betreiber von Webseiten nachweislich erhebliche Folgen. So hätten die über 200 Millionen Adblock-Nutzer laut einer Studie von Adobe und PageFair Verluste von etwa 20 Milliarden Euro verursacht. Die Reaktion der betroffenen Verlage: Die meisten verwehren den Nutzern von werbeblockender Software den Zugriff auf die Webseiten ihrer Publikationen. Doch dies könnte bald ein Ende haben, denn laut einem Bericht von „Wired.de“ verstößt diese Art der Anti-Adblock-Strategie gegen EU-Recht.
Dies machte der Datenschutz-Aktivist Alexander Hanff publik, der sich an EU-Präsident Jean-Claude Juncker gewandt hatte, um eine Stellungnahme zur Rechtmäßigkeit der Taktik der Medienunternehmen zu erhalten. In dem Antwortschreiben, das Hanff bei Twitter veröffentlichte, erklärt die EU-Kommission, dass die von den Verlegern verwendeten Adblock-Detektoren unter die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation falle.
In der Richtlinie heißt es unter anderem, dass auf Informationen auf Geräten von Nutzern nur zugegriffen werden könne, wenn diese über den Zugriff informiert würden und die Gelegenheit erhielten, sich dessen zu verweigern. Da die Adblock-Detektoren über Skripte auf den Browser des Nutzer zugreifen müssen, könnte das Anti-Adblocking gegen geltendes EU-Recht verstoßen. Auch nach einer Erlaubnis auf diesen Eingriff in die Privatsphäre würden die User nicht gefragt.
Hanff will nun auf Grundlage dieses Antwortschreibens juristisch gegen Webseiten vorgehen, die Nutzer aufgrund von Adblockern aussperren. [buhl]
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