Nachdem Bundesnetzagentur die Telekom bereits im Dezember vorigen Jahres zur Nachbesserung ihrer „StreamOn“ Option verpflichtet hat, überprüft die Agentur nun die Gigapass-Optionen von Vodafone.
In ihrer Prüfung hat sich die Bundesnetzagentur an den Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (Vzbv) mit ihren Fragen zur Tarifoption von Vodafone gewandt.
Nach Auffassung des Vzbv handelt es sich bei der GigaPass-Option um ein Zero Rating-Angebot, das die Regelungen zur Netzneutralität umgeht. Die Netzneutralität wurde im Jahr 2015 in der Telekom-Binnenmarkt-Verordnung festgeschrieben.
Mit ihr soll die wertneutrale Datenübertragung im Internet, unabhängig vom Inhalt der Datenpakete sowie den genutzten Plattformen gewährleistet werden. Bei den Zero Rating-Angeboten bieten die Mobilfunkanbietern ihren Endkunden das Datenvolumen für spezifische Dienste über ihr Netz kostenfrei an.
Die Zero Rating Angebote sind nach der Binnenmarktverordnung nicht grundsätzlich verboten, dürfen aber nicht die Rechte der Endnutzer untergraben und die Auswahlmöglichkeit in der Praxis nicht wesentlich einschränken.
Der Vzbv fordert nach Prüfung des GigaPass-Angebots der Vodafone GmbH die Bundesnetzagentur auf, diese zu verbieten, da sie die Spielräume der TSM-Verordnung und der GEREK-Leitlinien überschreitet. Die Verbraucherrechte werden mit diesem Angebot untergraben. [jrk]
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