Der Verfassungsschutz soll mutmaßliche Extremisten nach dem Willen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) künftig noch besser ausspähen können.
Einen Entwurf für ein Gesetz zur „Modernisierung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV)“ hat sein Ministerium in der vergangenen Woche an die anderen Ressorts der Bundesregierung mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Nach den Vorstellungen des Innenministeriums sollen die Mitarbeiter des Bundesamtes eine Lizenz zum Hacken bekommen.
Konkret geht es um die Erlaubnis für „Online-Durchsuchungen“. Darunter versteht man den verdeckten Zugriff auf Computer, Smartphones und anderen IT-Geräte, deren Daten dann ausgelesen werden können. Außerdem soll dem Nachrichtendienst nach Angaben aus dem Innenministerium die sogenannten Quellen-TKÜ gestattet werden. Diese Art der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) ermöglicht es, auch Chats und Sprachnachrichten abzuhören, die verschlüsselt versendet werden.
Befürworter des Entwurfs sagen, damit wäre der Inlandsgeheimienst von seinen Möglichkeiten her bloß wieder auf dem Stand angekommen, auf dem er vor der Erfindung von Internet und Mobilfunk war. Damals genügte es, Festnetztelefone abzuhören. Gegner des Vorschlages befürchten, dass der Einsatz von Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung durch den Verfassungsschutz zu unmäßigen Eingriffen in die Privatsphäre von Bürgern führen könnte. Denn Auftrag des Verfassungsschutzes ist die Gefahrenabwehr.
Das bedeutet, dass demjenigen, dessen Computer gehackt würde – anders als bei Ermittlungen der Polizei – keine Straftat zur Last gelegt wird. [dpa]
Bildquelle:
- Technik_Web_Artikelbild: © Victoria - Fotolia.com